Keine Zahnbehandlung trotz starker Schmerzen für Buben mit Behinderung

15. Juni 2019

Der 16-jährige Elias G. ist schwer behindert, er bezieht Pflegegeld der Stufe 6. Am 30. November 2018 begann sein Zahnarzt in Kindberg eine Wurzelbehandlung bei Elias. Da sich der Jugendliche aber gegen die Fertigstellung der Wurzelbehandlung wehrte, verwies ihn der Arzt an das Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz.

Am 30. Dezember 2018 brach das Provisorium, das der Zahnarzt Elias eingesetzt hatte, heraus. Also fuhr sein Vater mit ihm auf die Zahnklinik des LKH Universitätsklinikum Graz. Doch trotz des Hinweises auf die Behinderung seines Sohnes, habe dieser dort dreieinhalb Stunden warten müssen. Als Elias endlich an die Reihe kam, verweigerte er erneut die Behandlung. Eine solche wäre unter Narkose möglich gewesen – dies sei aber ungeplant nur in medizinischen Notfällen möglich, heißt es in einer Stellungnahme des LKH.

Also fuhr Herr G. mit seinem Sohn, der unter unerträglichen Schmerzen litt, wieder nach Hause.

Nach einer neuerlichen telefonischen Kontaktaufnahme erhielt die Familie G. einen Termin für den 11. Februar 2019 zur Behandlungsplanung in der spezialisierten Kinderzahnambulanz. Dabei erfolgte aber wiederum keine Behandlung, der Familie wurde bloß ein Termin für die Kinder-Narkose-Zahnsanierung für Oktober 2019 bekanntgegeben.

Da Elias aber nach wie vor unter ständigen Schmerzen gelitten habe, sei er mit seinem Sohn schließlich nach Wien in die „Sleep and Smile Klinik“ gefahren, um eine zahnärztliche Versorgung vornehmen zu lassen, erklärte Herr G. in der Sendung Bürgeranwalt.

Volksanwalt Günther Kräuter: „Dass ein Mensch mit Behinderung, der unter massiven Zahnschmerzen leidet, 11 Monate lang auf eine Behandlung warten muss, ist unzumutbar. Es wäre jedenfalls ein baldiger Termin für die Durchführung der medizinischen Behandlung anzusetzen gewesen.“