Keine Förderung für Plug-in-Hybrid-Fahrzeug
Ein Tiroler kaufte sich ein Hybridfahrzeug und beantragte bei der vom Verkehrsministerium mit der Abwicklung der Förderungsanträge betrauten Stelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) den „E-Mobilitätsbonus für E-PKW“. Das Verkehrsministerium selbst bezeichnet diesen Bonus als „wichtigen Beitrag der österreichischen Bundesregierung für klimafreundliche Mobilität in Österreich“. Der Bonus wurde dem Mann jedoch mit dem Hinweis verwehrt, dass die Reichweite mit dem Elektroantrieb des Fahrzeugs weniger als 50 km betragen würde. Eine Auszahlung der Förderung wäre nur dann möglich, wenn alle auf der Seite www.umweltfoerderung.at genannten Voraussetzungen erfüllt seien, so das Ministerium. Nach welchen Kriterien bzw. welcher Berechnungsmethode die Reichweite tatsächlich errechnet wird, blieb indessen unerwähnt.
Der Tiroler konnte eine Bestätigung des schwedischen Fahrzeugherstellers vorweisen, wonach der Plug-in-Hybrid „eine Reichweite von 50 km mit Reifenklasse A gemäß EG 2018/1832AM/NEFZ“ aufweise.
Von der Volksanwaltschaft um Stellungnahme ersucht, führte eine neuerliche Prüfung des Förderantrags durch BMK und KPC zum selben Ergebnis – dass die Förderungsablehnung berechtigt sei. Die Reichweitenprüfung erfolge schon seit 2018 nach einem weltweit harmonisiertem Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP). Demnach weise das Fahrzeug des Antragstellers nur eine rein elektrische Reichweite von 42 bis 45 km aus. Die KPC würde Förderwerbern auch eine Liste zur Verfügung stellen, auf der geförderte Fahrzeuge genannt seien. Das Fahrzeug des Förderwerbers stehe nicht auf dieser Liste. Die Webseite des Fahrzeugherstellers würde zudem ebenfalls nur 42 km rein elektrische Reichweite nennen.
Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass Personen, die sich für die Förderung interessieren, aus den zur Verfügung gestellten Informationen den Modus der Reichweitenberechnung nicht erkennen können. „Die Liste der KPC, welche Kfz förderwürdig sind, wird auf der Webseite nicht zur Verfügung gestellt“, erklärt Volksanwalt Walter Rosenkranz. Die Volksanwaltschaft regte an, einen direkten Link zu dieser Liste im Leitfaden auf www.klimafonds.gv.at einzurichten.