Kein städtischer Krippenplatz für chronisch krankes Kind

6. Oktober 2014

Die Stadt Wien sagte einen städtischen Krippenplatz zu. Wegen einer Diabeteserkrankung des Buben wurde diese fixe Zusage wieder zurückgezogen. Die Mutter konnte ihren Sohn erst nach einjähriger Suche und dutzenden Absagen in einem Privatkindergarten unterbringen. Dort war die Betreuung des chronisch kranken Kleinkindes in einer regulären Gruppe – im Unterschied zu der öffentlichen Einrichtung – kein Problem.

Die Stadt Wien rechtfertigt diese Ausgrenzung damit, dass selbst leichte chronische Erkrankungen ein Aufnahmehindernis in den städtischen Kindergärten bilden können. Es bestehe ein Mangel an entsprechend geschultem Personal, das auch bereit ist, medizinische Hilfe zu übernehmen.

Immer mehr Kinder leiden schon sehr früh an chronischen Krankheiten. Volksanwalt Peter Fichtenbauer fordert vom öffentlichen Bildungssystem – seien es Schulen, Horte oder Kindergärten – sich diesem gesteigerten Bedarf anzupassen und die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu setzen. „Das Leben bringt für chronisch kranke Kinder ohnehin genug Beschwernisse mit sich. Gerade öffentliche Einrichtungen müssen diesen Kindern und ihren Eltern offen stehen. Unnötige Ausgrenzungen im staatlichen Bildungssystem seien nicht zu tolerieren", so Fichtenbauer.

In diesem Zusammenhang verweist der Volksanwalt auch auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese habe, so Fichtenbauer, für behinderte Kinder eine Inklusion ins reguläre Bildungssystem zum Ziel. „Umso weniger ist der Ausschluss von Kindern mit relativ leichten Beeinträchtigungen, wie Diabetes, zu rechtfertigen. Hier bedarf es wesentlich mehr Engagement und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme in Kindergärten und Schulen.“