Kein Fahrtkostenersatz für Knochenmarkspenderin

17. Dezember 2016

Ein an akuter Leukämie erkrankter Kärntner war nach der erfolglosen Suche nach einem Fremdspender auf die Knochenmarkspende seiner in Deutschland lebenden Tochter angewiesen. Die Fahrtkosten für die Untersuchungen und Eingriffe werden von der zuständigen Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) nicht übernommen. Volksanwalt Günther Kräuter diskutiert über den aktuellen Fall der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ mit dem Vertreter der Gesundheitsministeriums (BMGF), Dr. Gerhard Aigner und der Vertreterin der KGKK, Dr. Helga Kerschbaumer, um eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu erzielen.

Im Gegensatz zu Transportkosten, die für gehunfähige Personen sehr wohl übernommen werden, ist es den Krankenkassen freigestellt, ob sie Organspendern die Fahrtkosten ersetzen. Laut dem Vertreter des BMGF ersetzt die Mehrheit der Kassen die Fahrt- bzw. Reisekosten nicht. Während zum Beispiel Versicherte der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse die Fahrtkosten erstattet bekommen, bleiben die Versicherten in Kärnten auf ihren Aufwand sitzen.

Sektionschef Gerhard Aigner spricht in diesem Zusammenhang von einem anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, nach dessen Urteil es zu einer gesetzlichen Änderung kommen könnte.

Im gegenständlichen Fall kommt es bereits in der Sendung zu einer erfreulichen Lösung – die KGKK erklärt sich bereit, die entstandenen Kosten im Einzelfall zu übernehmen.

Volksanwalt Kräuter hofft auf eine gesetzliche Änderung, um generell eine Rückerstattung der Reisekosten für Organspender, die eine enorme physische und psychische Belastung auf sich nehmen, zu ermöglichen.

 

Weltkonferenz des IOI in Bangkok

Volksanwalt Kräuter berichtet als Generalsekretär des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) in der Sendung über ein internationales Treffen von Ombudseinrichtungen in Bangkok im November. 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aus allen Teilen der Welt zur alle vier Jahre stattfindenden Weltkonferenz in Bangkok zusammengekommen, um Erfahrungen auszutauschen. Im Rahmen dieser Generalversammlung wurde die Bangkok Deklaration beschlossen, die zur Stärkung der Unabhängigkeit von Ombudsinstitutionen beitragen und den Schutz und die Förderung von Menschenrechten ins Zentrum der Aufgaben dieser Einrichtungen bringen soll.

Mehr auf www.theioi.org