Kärntner Landtag: Menschenrechte weiter stärken
Rohr, Rosenkranz, Amon, Achitz: Volksanwaltschaft-Bericht über Menschenrechte während Corona. Stetiger Fortschritt in- und außerhalb von Krisenzeiten ist das Ziel.
Die Herausforderungen der Pandemie und die Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens wurden in einem eigenen Berichtsband der Volksanwaltschaft dokumentiert. Dieser wird gemeinsam mit dem Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle am 1. Juli im zuständigen Landtags-Ausschuss behandelt.
Rohr: „Corona war ein regelrechter Stresstest für die Menschenrechte“
„Die Volksanwaltschaft ist ein unverzichtbares und wirkungsmächtiges Instrument, um die Rechte aller Menschen in Österreich zu wahren, zu festigen und – wo es nötig ist – klar einzufordern“, hob Landtagspräsident Reinhart Rohr bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Österreichischen Volksanwälten im Kärntner Landhaus hervor. „Dass dies ganz besonders in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert ist, zeigen die übermittelten Berichte. Aus ihnen ist direkt ablesbar, wo unter den verschärften Bedingungen der Pandemie – die man global als regelrechten Stresstest für die Menschenrechte sehen kann – in Österreichs Institutionen Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarf sichtbar geworden ist. Sie zeigen aber auch, dass es großteils trotz schwieriger Bedingungen gelungen ist, sehr hohen Standards gerecht zu werden. Die Rechte aller Menschen in Kärnten und ganz Österreich weiter zu stärken und sie noch fester zu verankern, dazu tragen diese Berichte maßgeblich bei – und dafür möchte ich mich bedanken.“
Rosenkranz: Corona-Strafen, weil Exekutivpersonal schlecht informiert wurde
„Die Volksanwaltschaft hat trotz der Behinderungen durch Corona und die damit verbundenen Maßnahmen ihren bürgernahen Service aufrechterhalten können und ihre Prüftätigkeit ungehindert fortgesetzt. So enthält auch der Corona-Band der Volksanwaltschaft viele Beschwerdefälle, die zusätzlich angefallen sind“, erklärt Volksanwalt Walter Rosenkranz, der auch ab 1. Juli turnusmäßig den Vorsitz im Kollegium der Volksanwaltschaft übernimmt. Wie sich gezeigt habe, basierten etwa Strafen der Polizei aufgrund der Nichtbefolgung von Corona-Maßnahmen teilweise auf einer mangelhaften Information des Exekutivpersonals: Polizisten, die bei Dienstantritt nicht rechtzeitig informiert worden waren, was der Stand der Dinge ist, sprachen Strafen gegen Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Informationen aus, die sie selbst zuvor aus Regierungs-Pressekonferenzen entnommen hatten. Hier wurde ein Verbesserungspotenzial in der Kommunikation festgestellt. Den einzelnen Exekutivorganen sei diesbezüglich jedoch kein Vorwurf zu machen, sondern eher der Informationspolitik von Gesundheits- und Innenministerium.
Amon: Verbesserung der Covid Unterstützungsleistungen durchgesetzt
„Vielfach hat die Auszahlung der COVID-19-Unterstützungsleistungen des Bundes an die Bürgerinnen und Bürger sehr gut funktioniert, dennoch sind bei der Volksanwaltschaft insgesamt 259 Beschwerden eingelangt, die der Finanzverwaltung zuzuordnen waren.“ so Amon. Einige dieser Beschwerden bezogen sich beispielsweise auf den Fixkostenzuschuss I, wo sich die Auszahlung der Unterstützungsleistung viel zu bürokratisch gestaltete. Auch zum Härtefallfonds gab es Beschwerden, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden. Zum Beispiel haben viele ausländische 24-Stunden-Betreuerinnen trotz hoher Verdienstrückgänge wegen geschlossener Grenzen keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekommen, weil sie kein österreichisches Bankkonto hatten. „Es ist ein Faktum, dass es eine Verordnung der Europäischen Union gibt, die sogenannte SEPA (Single Euro Payments Area) Verordnung. Das heißt, jedes Konto im EU-Ausland ist genauso gut wie ein österreichisches Konto.“ stellt Amon klar. Mittlerweile hat das Finanzministerium eingelenkt, und es ist den Pflegerinnen und Pflegern möglich einen Antrag zu stellen und Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, auch ohne österreichisches Bankkonto.
Achitz: Wenn Maßnahmen nicht klar kommuniziert werden, halten sich weniger Menschen daran
Die Covid-19-Pandemie macht es für die Politik zweifellos schwierig, immer die richtige Abwägung zwischen notwendigem Schutz vor der Krankheit und den Grund- und Freiheitsrechten zu treffen. „Aber immer müssen wir darüber ausführlich und transparent diskutieren, denn jede Einschränkung der Menschenrechte muss eine Ausnahme bleiben, an die wir uns als Gesellschaft nicht gewöhnen dürfen“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.
Gesetze und Verordnungen zur Pandemiebekämpfung traten mit sehr kurzer Vorlaufzeit in Kraft. Oft war erst am Vortag klar, was schon am nächsten Tag gelten würde. Achitz: „Wenn die Menschen die Maßnahmen nicht mehr klar und logisch nachvollziehbar finden, halten sie sich auch immer weniger daran. Und dann steigen die Infektionszahlen.“
Zu drastischen Einschränkungen kam es ab März 2020 für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Heute ist klar: Für die Bewohnerinnen und Bewohner müssen weitgehend dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Menschen auch“, so Achitz
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Volksanwalt Achitz, Landtagspräsident Rohr, Volksanwalt Rosenkranz und Volksanwalt Amon (v.l.n.r.) im Landhaus Klagenfurt.
Bildnachweis: Kärntner Landtag / kk