KOSTELKA: UNTERHALTSZAHLUNGEN BLIEBEN AUS

15. Juli 2011

Frau N.N. teilte der Volksanwaltschaft mit, dass sie das Amt für Jugend und Familie mit der Vertretung ihrer beiden Kinder betraut hat. Sie hatte das Jugendamt informiert, dass der Kindesvater auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Leopoldstadt zu einem Unterhaltsbeitrag von € 175 pro Kind verpflichtet war, dieser Verpflichtung aber mit Ausnahme einer einmaligen Zahlung von € 400 nicht nachgekommen ist. Zuvor hatte sie selbst noch einen Antrag auf Erhöhung des Unterhaltsbeitrags beim Gericht eingebracht, da ein Kind in eine andere Altersgruppe gekommen war.

In der Folge fragte N.N. vier Mal beim Jugendamt nach, bis wann sie mit einer Zahlung rechnen könne, und wurde jedes Mal vertröstet. Schließlich wurde ihr mitgeteilt, dass die Anträge auf Bewilligung der Exekution und Gewährung von Unterhaltsvorschüssen beim Gericht eingebracht wurden. Die Verzögerung wurde damit begründet, dass auf Grund eines Bearbeiterwechsels vergessen worden war, diese Anträge einzubringen. Erst nach Monaten kam erstmals ein Betrag von € 230,45 herein – per Exekution zur Abdeckung der angelaufenen Rückstände. Frau N.N. wurde informiert, dass es allerdings länger dauern werde, die Rückstände, welche durch die versäumten Anträge entstanden waren, hereinzubringen, da der Kindesvater in der Zwischenzeit Notstandshilfe beziehe.

Die mit diesem Beschwerdevorbringen konfrontierte Magistrats-Direktion bestätigte gegenüber der Volksanwaltschaft, dass von der zuständigen Regionalstelle die Einhebung des laufenden Unterhaltes nicht betrieben wurde. Erst nach fünf Monaten wurden ein Exekutionsantrag und ein Antrag auf Bewilligung von Unterhaltsvorschüssen eingebracht.

Erfreulicherweise konnte der durch die verspätete Antragsstellung entstandene Schaden in den folgenden Monaten im Exekutionsweg vollständig hereingebracht werden, sodass im gegenständlichen Fall weitere Veranlassungen durch die Volksanwaltschaft nicht mehr erforderlich waren. Dennoch zeigt der gegenständliche Sachverhalt für Volksanwalt Dr. Peter Kostelka einmal mehr, wie wichtig es ist, die Einhebung des laufenden Unterhaltes mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu betreiben. Er betont: „Das Jugendamt hat auf die Einhebung des laufenden Unterhaltes besonderes Augenmerk zu richten, da versäumte Anträge gerade in diesem Bereich zu Rückständen führen können, die für die Betroffenen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen."