Jahresbericht 2009 im Parlamentsausschuss
Einmal im Jahr legt die Volksanwaltschaft dem Parlament ihren umfassenden Jahresbericht vor, der für die Abgeordneten die Schwerpunkte der Prüftätigkeit in den einzelnen Bundesministerien darstellt. Der Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats diskutierte am 14. September 2010 mit den Mitgliedern der Volksanwaltschaft Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag.a Terezija Stoisits nun die Ergebnisse ihrer Prüftätigkeit im Jahr 2009.
In seinen Ausführungen ging Volksanwalt Kostelka auf die Frage der Unterkünfte für Präsenzdiener beim Bundesheer ein. „Leider muss ich bei meinen regelmäßigen Besuchen von Kasernen feststellen, dass es nur sehr wenige hervorragend geeignete Unterkünfte für Präsenzdiener gibt“, so der Volksanwalt. „Es ist uns allen bewusst, dass das Bundesheer in ganz besonderem Ausmaß seinen Präsenzdienern verpflichtet ist, die in ihrer Grundausbildung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt werden. Da ist es inakzeptabel, dass Grundwehrdiener dreihundert Meter zu den nächsten Sanitäreinrichtungen gehen müssen und Unterkünfte regelmäßig massiv überbelegt sind. Ich werde mich weiterhin für eine zeitgemäße Unterbringung einsetzen“, kündigte der Volksanwalt weitere Besuche in Kasernen an.
Auch die OPCAT Ratifizierung durch Österreich wurde von Kostelka angesprochen. Österreich verpflichtet sich durch die Ratifizierung des UN Zusatzprotokolles jegliche Form der Folter zu verhindern, nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in psychiatrischen Anstalten und Jugendheimen. „Dazu schaffen die Vertragsstaaten jeweils nationale Präventionsmechanismus, die in den allermeisten EU-Staaten jeweils in den Ombudsmann Einrichtungen angesiedelt sind. „Ich hoffe, dass Österreich in einer ähnlichen Form bald folgen wird“, zeigte sich Kostelka zuversichtlich und befürwortete in diesem Zusammenhang die geplante Übersiedlung des Menschenrechtsbeirates vom Innenministerium in die Volksanwaltschaft. Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft appellierte an den Gesetzgeber, möglichst rasch die notwendigen legistischen Weichen zu stellen.
Volksanwältin Brinek widmete sich dem Themenkomplex Sachwalterschaften, der in ihrer Arbeit immer größeren Raum einnimmt. „Hier müssen wir neue Herausforderungen meistern, die ein Anstieg der Lebenserwartung und die Auflösung der klassischen Familienstrukturen mit sich bringen“, führte Brinek aus. Die Volksanwaltschaft ist immer wieder mit problematischen Auswirkungen der derzeitigen Gesetzeslage konfrontiert. So wenden sich besorgte Angehörige an die Volksanwaltschaft, weil sie keinerlei Parteienstellung im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters haben. „Wir stehen bei diesem Thema erst am Anfang, es gilt neue Konzepte wie das einer Alterswohlfahrt zu entwickeln und Alternativen zur Sachwalterschaft zu fördern, wie beispielsweise die Vorsorgevollmacht“, so Brinek.
Brinek beschäftigte sich in ihren Ausführungen auch mit der Prüftätigkeit im kommunalen Bereich. „Ich würde mir wünschen, dass die Gemeinden in der Prüfung durch die Volksanwaltschaft ein Qualitätssiegel sehen“, appellierte Brinek. Die Volksanwältin trat für mehr Transparenz im kommunalen Bereich ein: „Flächenwidmungen kann man nicht demokratisieren, aber man kann bei den Verfahren eine so große Offenheit pflegen, dass es im Nachhinein keine Verdächtigungen gibt.“ Bezüglich der Verwaltungsreform plädiert sie nicht für eine Zusammenlegung von Verwaltungsebenen, sondern vielmehr für eine bessere Zusammenarbeit. Anhand praktischer Beispiele führte sie aus, wie Überdeterminierungen gleichermaßen im Interesse der Wirtschaft und der Konsumenten abgebaut werden können.
Volksanwältin Stoisits beschäftigte sich in ihren Ausführungen unter anderem mit ihrer Prüftätigkeit im Bereich innere Sicherheit. „Bezüglich der Personalsituation bei der Polizei kann ich feststellen dass die Sicherheitsbehörden zunehmend unter der Last der Tätigkeit leiden, die der Gesetzgeber ihnen immer wieder aufbürdet“, stellte Stoisits fest. So sind in den letzten Fremdenrechtsnovellen zusätzliche Aufgabenbereiche dazugekommen, die meist an Fristen gebunden sind, zum Beispiel bei Fragen der Aufenthaltsehen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand führt zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung und internen Verschiebung von Arbeitsabläufen, die laut Stoisits oftmals nur ungenügend transparent sind. Stoisits appellierte an die Abgeordneten, diese Problematik in Zukunft im Auge zu behalten, da eine Verschärfung der Situation in nächster Zukunft absehbar ist.
Die Volksanwältin stellte weiters dar, wie sich die neue gesetzliche Regelung im Bereich des Bleiberechts auf die Tätigkeit der Volksanwaltschaft auswirkt. „Es gibt zwar jetzt eine gesetzliche Regelung, aber es gibt einfach deutlich zuwenig Personal. Die Problemstellungen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, sind daher immer ähnlich. Die Verfahren ziehen sich in die Länge und die Menschen stehen in der Realität vor dem Nichts“, führte Stoisits aus. Betroffene verlieren so Arbeitsbewilligungen, die sie bereits hatten, gleichzeitig haben sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen und erhalten so beispielsweise keine Familienbeihilfe. „Für mich als Volksanwältin ist es unverständlich, dass der Gesetzgeber den Betroffenen einen Anspruch auf Bleiberecht gewährt und sie gleichzeitig einer derart dramatischen Situation aussetzt“, so Stoisits.