Jahrelange Belästigung durch Bauschuttdeponie
Im Jahr 2008 wurde der Autobahnabschnitt Amras in Innsbruck umgebaut. Die Baufirma lagerte den dabei angefallenen Bauschutt am Rande eines nahegelegenen Wohngebiets „zwischen“. Die Naturschutzbehörde bewilligte diese Zwischenlösung zunächst für maximal 18 Monate. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der verantwortlichen Baufirma, blieb der künstliche Hügel von stattlichen 45.000 m3 jedoch jahrelang weiter bestehen. Bei Wind fanden sich die Anrainerinnen und Anrainer häufig in einer regelrechten Staubwolke wieder und sie beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft.
Die verantwortliche Firma war über lange Zeit wirtschaftlich nicht in der Lage die Bauschuttdeponie zu räumen. Laut dem Abfallwirtschaftsgesetz werden in so einem Fall die Kosten ersatzweise an Dritte weitergegeben (Ersatzvornahme), also an jene, die die Baufirma beauftragt haben. Weil es sich bei der Baustelle um ein öffentliches Bauprojekt handelte, drohten daher die Kosten für die Räumung von über 800.000 Euro bei der öffentlichen Hand hängenzubleiben.
Gemeinsam erreichten die Volksanwaltschaft und die Anrainerinnen und Anrainern, dass das verantwortliche Unternehmen die Deponie in einem Etappenplan räumte. Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer freut es für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in Amras, dass dieser Tage die Arbeiten endlich abgeschlossen werden können. „Dieser Fall zeigt deutlich, dass bei der Vergabe öffentlicher Großprojekte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Auftragsnehmer genauestens geprüft werden muss. Ansonsten drohen der öffentlichen Hand – wie dieser Fall zeigt – erhebliche Zusatzkosten“, schließt Fichtenbauer.