Irrtümliche Eintragung einer Scheidung im Personenstandsregister
Das Standesamt Hietzing gestand einen „Fehler“ zu und stellte eine Heiratsurkunde über die aufrechte Ehe aus. Trotz Nachfrage klärte das Standesamt aber weder auf noch entschuldigte sich die Behörde für die fehlerhafte Eintragung.
Den Betroffenen war daher weiterhin unklar, wie es zu dem Fehler gekommen ist. Zudem waren sie verunsichert, welche Auswirkungen die vermeintliche Scheidung haben könnte (z.B. etwaige Nichtversicherung der kranken Ehefrau bei der Sozial- bzw. Krankenversicherung).
Im Zuge der Prüfung der Volksanwaltschaft stellte sich heraus, dass ein vom Bezirksgericht Purkersdorf dem Standesamt Hietzing übermitteltes Scheidungsurteil im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) irrtümlich bei dem falschen Ehepaar eingetragen worden war. Dies führte automatisch zu einer Verständigung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und damit auch zu einer Verständigung der Pensionsversicherungsanstalt.
Beide Eheeinträge sind unter der gleichen Ehebuchnummer zu finden. Die unterschiedlichen Jahreszahlen der Eheeinträge (Ehe der Betroffenen 1997; andere Ehe 2006) wurden übersehen. Eine Verwechslung der Namen der Beteiligten war allerdings auszuschließen. Das Standesamt Hietzing nahm schließlich eine Korrektur vor und bescheinigte die aufrechte Ehe. Zugestanden wurde behördlicherseits, dass die Mitarbeiter im persönlichen Gespräch mit dem Ehepaar auf die Befürchtungen und Aufklärungsbedürfnisse zu wenig eingegangen sind. Der Magistrat versicherte aber glaubhaft, dass durch Sensibilisierungs- und Organisationsmaßnahmen derartige Fehler künftig vermieden werden sollen. Auch das Krisen- und Beschwerdemanagement soll analysiert und verbessert werden.
Nachgefragt: Lärm durch Veranstaltungslokal
Am 9. Jänner 2016 wurde in der Sendung „BürgerAnwalt“ über ein großes Veranstaltungszentrum in einer ehemaligen Fabrik im 10. Wiener Bezirk berichtet. Die in unmittelbarer Nachbarschaft lebende Familie litt besonders an den Wochenenden an den unerträglichen Lärmeinwirkungen durch die bei vor allem großen Hochzeitsveranstaltungen laufende Musikanlage in dem offenbar sehr beliebten Lokal.
Sämtliche Versuche des Ehepaares, das noch dazu einen schwer kranken kleinen Sohn hat, seit 2011 beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt wirksame Schritte gegen diese Lärmimmissionen in Gang zu bringen, scheiterten. So leitete etwa der Betreiber die Musik der plombierten Musikanlage über Boxen einfach in eine andere Halle um. Auch die Volksanwaltschaft bemühte sich intensiv, um die Familie in ihrem Wunsch nach ruhigen Nächten zu unterstützen. Nun ging dieser Wunsch endlich in Erfüllung. Das Magistratische Bezirksamt plombierte kurz nach der Fernsehsendung nicht nur die Musikanlage, sondern auch die gesamte Veranstaltungshalle. Ein Bruch dieses amtlichen Siegels würde strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Familie kann sich nun nach Jahren des Leids über einen ruhigen und erholsamen Schlaf freuen. „Unser kranker Sohn hat endlich einen normalen Schlafrhythmus, es geht ihm gut“, so die Mutter gegenüber dem ORF-Team, das die veränderte Situation vor Ort dokumentierte.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen