Internationaler Tag der Menschenrechte
Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft wichtiger Schritt für Schutz und Förderung der Menschenrechte
Anlässlich des Internationalen Menschenrechtstages am 10. Dezember 2012 betont die Volksanwaltschaft die Bedeutung ihrer neuen Funktion als Menschenrechtshaus der Republik. "Mit der Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft, die mit Juli 2012 ein verfassungsrechtliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erhalten hat, hat der Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte gesetzt", sagt die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits.
Damit werden nun zwei wesentliche UN-Menschenrechtsverträge umgesetzt: das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten haben die von der Volksanwaltschaft eingesetzten Kommissionen begonnen, Kontrollbesuche in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug oder Misshandlung kommen kann, durchzuführen. Bisher haben sie rund 58 Einrichtungen in ganz Österreich besucht. Schwerpunkte dabei waren Polizeianhaltezentren, Justizvollzugsanstalten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Beobachtung von Abschiebungen. Volksanwältin Stoisits verweist anlässlich des Menschenrechtstages auf bestehende menschenrechtliche Schwachstellen in Österreich wie etwa überlange Verfahrensdauer in Asylverfahren. "Nach wie vor müssen Asylwerberinnen und -werber jahrelang auf die Bearbeitung ihres Rechtsmittels und den Abschluss ihres Verfahrens warten", sagt die Volksanwältin.
Im Jahr 2012 hat die Volksanwaltschaft bisher bereits 363 Missstände wegen überlanger Verfahrensdauer in Asylverfahren festgesellt. "Das heißt, dass in mehr als 80 Prozent die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft vollkommen gerechtfertigt war, und der Asylgerichtshof keinerlei Verfahrensschritte gesetzt hat. Die in den Asylgerichtshof gesetzte Erwartung der deutlichen Verfahrensbeschleunigung wird damit aus Sicht der Volksanwaltschaft keinesfalls erfüllt", schließt Stoisits.