Innviertlerin bezahlte Abgabe jahrelang ohne Gegenleistung

25. Juni 2022

Frau P. wandte sich mit einem Problem mit ihrer Gemeinde an die Volksanwaltschaft: Jahrelang hatte sie die Kanalgebühr bezahlt und musste schließlich nach einem Gebrechen feststellen, dass ihr Haus gar nicht vollständig an das Kanalnetz angeschlossen war. Eine Rückerstattung der ihrer Meinung nach zu Unrecht bezahlten Kanalgebühr verweigerte ihr die Gemeinde, da man befürchtete sich des Amtsmissbrauchs schuldig zu machen.

Der Bürgermeister der Gemeinde berichtete in „Bürgeranwalt“, er habe sich vom Gemeindebund beraten lassen. Dort habe man ihm geraten, Frau P. die Kanalgebühr der letzten fünf Jahre per Bescheid vorzuschreiben, wogegen sie dann gerichtlich vorgehen könne. Die Vorschreibung der Kanalgebühr gemessen am Verbrauch, und nicht wie in der Vergangenheit an der Wohnfläche, konnte er bereits in der Sendung zusagen. Dies sei auch nicht anlassbezogen, sondern es werde bereits seit längerem an einer entsprechenden Überarbeitung der Kanalordnung gearbeitet.

Volksanwalt Walter Rosenkranz wies den Bürgermeister darauf hin, dass zwar Steuern bezahlt werden müssen ohne dass man wisse, wofür diese verwendet würden. Für eine Abgabe wie die Kanalgebühr müsse der Bürger oder die Bürgerin jedoch auch eine Gegenleistung erhalten. Dies sei im Fall von Frau P. nicht geschehen, da der ordnungsgemäße Anschluss ihres Hauses an das Kanalnetz von der Gemeinde nicht überprüft worden war. „Der Volksanwaltschaft liegen auch ähnlich gelagerte Fälle vor, wo sich die Gemeinden kulant gezeigt und etwas zurückbezahlt haben. Eine bürgerfreundliche Einigung ohne Ausschöpfung aller Rechtsinstanzen ist also möglich“, so Volksanwalt Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Rigorose Beurteilung von Bagatelldelikten bei Verlängerung des Taxischeins

Bereits im März war im „Bürgeranwalt“ erstmals über den Fall eines Wieners Herrn K. berichtet worden, der jahrelang für Uber taxigefahren war. Aufgrund einer Gesetzesänderung musste er die Taxilenkerprüfung nachmachen. Den Taxischein erhielt er wegen geringfügiger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung „aus mangelnder Vertrauenswürdigkeit“ trotzdem nicht. Mehrmals war er im Ortsgebiet etwas zu schnell gefahren, einmal funktionierte eine Kennzeichenbeleuchtung nicht und ein anderes Mal hatte er nicht bei einer Haltelinie, sondern erst danach angehalten. Keines der Delikte war nachschulungsrelevant, er wurde nicht als Risikofahrer vorgemerkt.

Volksanwalt Walter Rosenkranz kritisierte in dem Zusammenhang, dass der ablehnende Bescheid des Verkehrsamts nicht ausreichend auf die Stellungnahme von Herrn K. eingegangen war und auch keine Abwägung der Schwere der Delikte erfolgt war.

Die Gewerkschaft Vida verlangt eine Reparatur des Gelegenheitsverkehrsgesetzes sowie einen Strafkatalog.

ORF und Volksanwaltschaft erreichten nach der Sendung viele Schreiben mit ähnlich gelagerten Fällen. Auch bei diesen Fällen habe das Verkehrsamt nicht unterschieden zwischen schwereren Verstößen und Bagatelldelikten. „Ich habe keinen Beleg dafür, aber anscheinend will man hier die Zahl der Taxifahrer ausdünnen“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. Wie ebenso bei Verkehrskontrollen habe das Verkehrsministerium auch hier kein Interesse an einer bundesweit einheitlichen Regelung, was schade sei.