Inklusion bedeutet auch Zugang zu Informationen für alle

2. Dezember 2024

„Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben haben wie alle anderen Menschen auch. Entscheidend dafür ist neben dem Recht auf Unterstützung wie etwa Persönliche Assistenz auch der barrierefreie Zugang zu Behörden und deren Informationen“, betonen die Volksanwältinnen Elisabeth Schwetz und Gaby Schwarz sowie Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember: „Immer wieder beklagen Menschen mit Behinderungen, dass sie über wichtige Leistungen und Angebote der Behörden nichts erfahren, weil diese keine barrierefreien Informationen anbieten - also etwa in einfacher Sprache.“

Oft würden Behörden zwar Angebote, die sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richten, in einfacher Sprache kommuniziert, Angebote für die gesamte Bevölkerung aber nicht. „Die Menschen, die auf einfache Sprache angewiesen sind, wollen aber selbst entscheiden, welche Informationen für sie relevant sind. Deshalb wird auch die Volksanwaltschaft ihr Informationsangebot in einfacher Sprache ausbauen. Ziel ist, dass etwa die gesamte Website in einfacher Sprache zur Verfügung stehen wird“, so die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Zuletzt hat die Volksanwaltschaft eine Broschüre über ihre Aufgaben im Bereich der Menschenrechte in einfacher Sprache veröffentlicht.

Schwetz: Recht auf 11. und 12. Schuljahr noch immer nicht umgesetzt

Kinder mit Behinderungen brauchen nach Ende der Schulpflicht eine Genehmigung der Bildungsdirektion, um noch ein freiwilliges 11. oder 12. Schuljahr anhängen zu dürfen. Eltern, die für ihr Kind keinen solchen Schulplatz mehr zugeteilt bekommen hatten, wandten sich wiederholt an die Volksanwaltschaft. „Die starren gesetzlichen Höchstgrenzen beim Pflichtschulbesuch müssen endlich abgeschafft werden. Die Schulbesuchsdauer sollte allein nach pädagogischen Maßstäben bestimmt werden“, sagt Volksanwältin Elisabeth Schwetz, derzeit Vorsitzende der Volksanwaltschaft. Ein entsprechender legistischer Vorstoß der Volksanwaltschaft wurde vom Unterrichtsministerium abgelehnt.

Schwarz: Echte Barrierefreiheit statt Läuten an der Hintertür!

„Barrierefreiheit bedeutet auch Selbstbestimmtheit für die Betroffenen. Ohne fremde Hilfe in ein Amtsgebäude zu kommen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder einfach in die eigenen vier Wände zu gelangen, das sind simple Wünsche, die Menschen mit Behinderungen oft verwehrt bleiben“, sagt Volksanwältin Gaby Schwarz. Oft wird der Denkmalschutz als Argument vorgeschoben, dass Menschen mit Behinderung bei Hintertüren anläuten müssen. „Wenn wir öffentliche Gebäude tatsächlich behindertengerecht machen wollen, müssen wir findiger bei Problemlösungen sein und uns fragen, was uns wichtig ist.“ Barrierefreiheit würde auch vielen anderen Gruppierungen zugutekommen, wie zum Beispiel Eltern mit Kinderwägen oder Personen mit Rollator.

Achitz: Inklusion ist ein Recht und darf nicht am Geld scheitern

„Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist es in der Praxis leider nicht weit her, wenn es ums Wohnen geht. Menschen mit Behinderungen leben häufig in Heimen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Einige haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie nicht einmal über die Wochenenden ihre Wohneinrichtung verlassen dürfen, um etwa bei ihren Familien zu übernachten. Dafür müssen sie absurderweise ‚Strafe‘ zahlen. Die freie Wahl des Aufenthaltsorts gilt also nur, wenn man Geld hat.“ Stichwort Geld: Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, dass Menschen mit Behinderungen, die in „Werkstätten“ arbeiten, statt einem Taschengeld einen Lohn bekommen, inklusive Sozialversicherungsanspruch. Achitz: „Befürwortet haben das alle, bis zur Umsetzung dürfte es trotz zahlreicher Ankündigungen noch länger dauern. Inklusion ist aber ein Recht und darf nicht am Geld scheitern.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.