In Oberösterreich soll ein Wald einem Fußballplatz weichen

12. Oktober 2019

Ein Waldstück in der Gemeinde Pasching bei Linz in Oberösterreich soll für Fußballpätze gerodet werden. Eine Bürgerinitiative läuft seit Monaten dagegen Sturm und wandte sich vor kurzem an die Volksanwaltschaft. Die Bürgerinnen und Bürger baten um eine Überprüfung der Umwidmung und Einblick in den Rodungsbescheid. Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren ein und machte sich ein umfassendes Bild von der Sachlage. In der ORF Sendung Bürgeranwalt diskutierte Volksanwalt Amon den Fall mit dem Paschinger Bürgermeister und einem Vertreter der Bürgerinitiative und forderte Rechtsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Ein rund 2,8 ha großes Waldstück soll gerodet werden, um neue Fußballplätze zu errichten. Hinter dem Waldstück liegt bereits ein Fußballplatzstadion, das regelmäßig von Tausenden Fußballfans besucht wird. Die Anrainerinnen und Anrainer leiden unter dem Lärm und insbesondere unter dem erhöhtem Parkaufkommen, wenn ein größeres Spiel stattfindet. Jetzt soll neben dem Stadion noch ein Trainingscenter entstehen. Auf Anregung des Fußballclubs beschloss der Gemeinderat bereits im Frühjahr 2019 den Wald hierfür umzuwidmen. Dabei verließ er sich auf die Zusage des Fußballclubs, dass der neue Sportplatz nur zu Trainingszwecken genutzt werden soll und der Lärm möglichst gering gehalten würde.

Die Überprüfung durch die Volksanwaltschaft ergab jedoch, dass die Gemeinde verabsäumt hatte, eine entsprechende Vereinbarung im Baurechtsvertrag abzuschließen. Nur auf diese Weise könnte sichergestellt werden, dass die Interessen der Anrainerinnen und Anrainer des benachbarten Wohngebietes rechtlich gewahrt würden und sich auch zwangsweise durchsetzen ließen.

„Damit man den Anrainern den Zusatzbau überhaupt zumuten kann, fordert die Volksanwaltschaft die Gemeinde daher auf, den Baurechtsvertrag um Lärmschutzmaßnahmen – wie die verpflichtende Errichtung eines bepflanzten Lärmschutzwalls – zu ergänzen“, erklärt Volksanwalt Amon einen wesentlichen Kritikpunkt des Prüfverfahrens. Der verbleibende Grünstreifen wäre nämlich nur noch 10 Meter breit, detaillierte Pläne zur Ersatzaufforstung fehlen. „Um den Betroffen Rechtssicherheit zu geben, müssten auch alle weiteren Punkte, wie die ausschließliche Nutzung der neuen Fußballplätze zu Trainingszwecken oder die Lärmvermeidung, ausdrücklich im Baurechtsvertrag und einer Platzordnung festgeschrieben werden.“

 

Grelles Licht eines Fußballplatzes raubt Anrainern den Nerv

In der Sendung wurde ein weiterer Sportplatz diskutiert. Gegenstand war abermals ein Fußballplatz, diesmal in der Gemeinde Strobl am Wolfgangsee in Salzburg. Und das nicht zum ersten Mal. Der Fall war bereits 2013 beim Bürgeranwalt beleuchtet worden.

Auch hier klagt eine Familie über Licht und Lärm des benachbarten Fußballplatzes. Dieser war als Übergangslösung in den 1980er Jahren im Grünland errichtet worden und sollte nach 5-10 Jahren verlegt werden. Doch die Suche nach einem Ersatzplatz geriet ins Stocken. Alle Bemühungen der Gemeinde verliefen im Sand. Zwischenzeitlich wurde der Platz sogar um sechs Flutlichtanlagen erweitert. Die Anlage hätte jedoch nie genehmigt werden dürfen. Da das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, würde auch eine nachträgliche Widmungsänderung nicht zwangsläufig zu einer Bewilligbarkeit der Flutlichtanlage führen. Doch weder die Gemeinde Strobl noch das Land Salzburg führten jemals eine Lösung herbei.

Auch Jahre später ist der Trainingsplatz nach wie vor nicht als Sportanlage gewidmet, die sechs Flutlichtanlagen sind baubehördlich nie bewilligt worden. Drei bis fünf Mal in der Woche wird aber bis 21 Uhr bei Flutlicht gespielt.

„Es ist völlig unverständlich, warum die Anlage immer noch in Betrieb ist. Man muss sich vorstellen: Die Gemeinde, die auch Baubehörde ist und laufend Bewilligungen für diverse Bauten ihrer Bürgerinnen und Bürger erteilt, hält sich selbst nicht an bestehende Gesetze. Ich sehe das außerordentlich kritisch“, so Volksanwalt Amon. „Es ist absolut nicht einzusehen, warum beide Behörden – sowohl die Gemeinde Strobl als auch die Salzburger Landesregierung – in diesem Fall nicht agieren. Die Geduld der Volksanwaltschaft ist in diesem Fall ziemlich am Ende angelangt“, sagte Amon.