Immer wieder Bestattungen ohne Kenntnis naher Angehöriger
Volksanwältin Brinek: „Tragischer Fall in Graz ist kein Einzelfall“
Immer wieder erreichen Volksanwältin Gertrude Brinek Beschwerden darüber, dass nahe Angehörige erst wesentlich später über das Ableben und die Bestattung von Verwandten informiert werden. Der sich kürzlich ereignete Fall in Graz, wo Schwester und Neffe erst Wochen nach Eintreten des Todesfalls im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens vom Ableben und der Bestattung des Bruders bzw. Onkels erfuhren ist kein Einzelfall. Volksanwältin Brinek dazu: „Ich habe nach Prüfung mehrerer ähnlicher Fälle in Wien bereits auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen.“
Derzeit sehen die Bestattungsgesetze in Wien und in der Steiermark keine Möglichkeit für die Behörde vor, eine Datenabfrage zur Feststellung nächster Angehöriger im Personenstandsregister vorzunehmen. Die Angehörigen sind verpflichtet binnen weniger Tage, in der Steiermark binnen sieben, in Wien binnen fünf, das Begräbnis zu veranlassen. Melden sich keine Angehörigen bei der Behörde, veranlasst diese eine Bestattung.
„Wie soll ich ein Begräbnis veranlassen, wenn ich vom Ableben meines Verwandten nichts weiß?“ kritisiert Brinek die momentane Rechtslage und fordert, eine Verpflichtung der Behörde zur Ausforschung naher Angehöriger. Dafür muss aber gesetzlich vorgesehen werden, dass der Magistrat Abfragen im Personenstandsregister durchführen darf. „Fassungslose nächste Angehörige sollen nicht erst Wochen später vom „Armenbegräbnis“ ihrer Verwandten erfahren müssen!“