Hundezucht im Wohngebiet – ist das erlaubt?

10. September 2022

Der Nachbar von Herrn L. züchtet seit Jahren hobbymäßig Labradore in seinem Garten. Zehn Hunde oder mehr sind im nachbarlichen Garten untergebracht. Herr L. klagt deshalb seit Jahren über eine unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung, durch die er sich massiv gestört fühlt. Der Konflikt zwischen den Nachbarn besteht mittlerweile seit Jahren und bisher ist keine Lösung in Sicht. Herr L. wandte sich deshalb hilfesuchend an die Volksanwaltschaft und bat um Unterstützung. Im Studio der Sendung „Bürgeranwalt“ diskutierte Volksanwältin Gaby Schwarz mit dem Bürgermeister der Gemeinde und den Nachbarn über mögliche Lösungen.

Die Frage, die sich im Studio stellte, ist, ob eine Hundezucht im Bauland-Wohngebiet überhaupt erlaubt ist. Der Bürgermeister der Gemeinde ist um einen rechtskonformen Zustand bemüht und versuchte bereits mehrfach zwischen den Nachbarn zu vermitteln. Die Volksanwältin stellte jedoch klar, dass eine Hundezucht, egal ob hobby- oder gewerbsmäßig, nicht in einem Wohngebiet betrieben werden kann. „Der Bürgermeister als Baubehörde hätte die Nutzung für die Hundezucht untersagen müssen“, so die Volksanwältin. Im Studio erklärte der Bürgermeister, der Nachbar habe aktuell einen Antrag auf Nutzung als Gewerbe gestellt und werde der Volksanwaltschaft diese Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Volksanwältin sagte zu, diese neuen Unterlagen zu prüfen. In der derzeitigen Situation bleibe die Nutzung allerdings unzulässig. Die Volksanwaltschaft bleibt an dem Fall weiter dran.

Auto durch Baumschnitt der Gemeinde beschädigt – wer übernimmt die Kosten der Reparatur?

Herr A. aus Wien hatte sein Auto ordnungsgemäß unter einem Baum eingeparkt. Dieser wurde wenige Stunden danach vom Wiener Stadtgartenamt, der MA 42, beschnitten. Ein Ast habe dabei eine Delle an seinem Auto verursacht, sagt Herr A. Die Mitarbeiter der MA 42, die die Baumschnittarbeiten durchführten, behaupten allerdings das Gegenteil. Da die Versicherung der MA 42 den Schaden nicht bezahlen wollte, wandte sich Herr A. an die Volksanwaltschaft.

Volksanwältin Gaby Schwarz erklärte im Studio die Situation und dass vor allem eine Sache einzuhalten gewesen sei: „Abgesehen davon, dass noch überall das Schnittgut in der Nähe des Autos lag, hätte der Baumschnitt angekündigt werden müssen. Das ist leider nicht passiert.“ Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft erklärte sich die Versicherung der Stadt Wien bereit, Herrn A. den Schaden zu ersetzen.