Hohlräume in Wien Döbling – wer zahlt die Verfüllung?

25. Jänner 2020

Unter dem Areal einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage im 19. Wiener Gemeindebezirk wurden kürzlich Reste einer Sektkellerei entdeckt. Der Magistrat trug den Eigentümern die Verfüllung dieser Hohlräume auf, weigerte sich jedoch die Kosten für jenen Teil des Hohlraums zu übernehmen, der unter öffentlichem Grund liegt. Das sorgte für Empörung. Volksanwalt Werner Amon diskutierte den Fall beim ORF Bürgeranwalt.

Ein 300 m3 großes Kellergewölbe wurde erst entdeckt, als man nach den Ursachen für das Absinken eines Schwimmbeckens suchte. Um die Stabilität des Untergrunds zu gewährleisten, mussten die Hohlräume unter der Döblinger Wohnungseigentumsanlage über Auftrag der Baupolizei dringend fachmännisch verfüllt werden. Die Sanierung war teuer. Da sich ein Teil des Kellers auf öffentlichem Grund unterhalb des Gehsteigs der Döblinger Hauptstraße befindet, suchten die Eigentümer bei der Stadt Wien um Kostenerstattung für diesen 80 m3 großen Bereich an.

Nach Auffassung des Wiener Magistrats sollen die Anrainerinnen und Anrainer aber nicht nur die Kosten für die Verfüllung der Hohlräume unterhalb der Wohnungs-eigentumsanlage übernehmen, sondern auch für jene unter öffentlichem Grund. Die Stadt Wien weigert sich die anteiligen Kosten von  rund 24.000 Euro zu bezahlen. Volksanwalt Werner Amon kann das nicht nachvollziehen: „Auf der einen Seite hat die Wiener Baupolizei den Eigentümern den Auftrag erteilt, die Hohlräume professionell zu verfüllen, auf der anderen Seite verneint der Magistrat aber die Einsturzgefahr im Bereich des öffentlichen Gehsteigs. Sollte es zum Einsturz im Bereich des Gehstiegs kommen, müsste die Stadt Wien ja jedenfalls dafür die Haftung übernehmen.“ Er forderte daher den Magistrat auf, die anteiligen Kosten der Verfüllung des Hohlraumes unter dem Gehsteig zu zahlen.

Nachgefragt: Keine Zufahrt zum eigenen Haus

Der Weg zum Haus eines steirischen Paars führt zum Teil über das Nachbargrundstück. Doch der Nachbar verbietet dem Paar, dieses Wegstück zu befahren. Das Haus ist daher mit dem Auto nicht erreichbar. Es gäbe zwar noch eine weitere Zufahrt über einen Weg, der laut Kataster im Eigentum der Gemeinde steht, doch dieser ist derzeit nicht passierbar. Er wurde von der Gemeinde jahrelang nicht gepflegt und ist verwildert. Nun soll der Weg über das Nachbargrundstück zum öffentlichen Weg erklärt werden. Volksanwalt Amon zeigt sich zuversichtlich, dass dieses Verfahren zügig und rasch geführt wird.