Heimopferrente: Bilanz und Reformbedarf
Volksanwälte: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie junge Menschen mit Behinderungen müssen unbedingt miteinbezogen werden!“
Am 17. Mai 2017 hat der Nationalrat einstimmig das Heimopferrentengesetz (HOG) beschlossen. Opfer von Misshandlungen in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen und in Pflegefamilien erhalten seit 1. Juli 2017 eine monatliche Rente von EUR 300,- (12-mal jährlich brutto für netto). Die Volksanwaltschaft hat im ersten Halbjahr seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits mehr als 500 Fälle bearbeitet.
Im Rahmen einer Pressekonferenz zogen heute Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter nach sechs Monaten Bilanz und fordern eine Reform des Heimopferrentengesetzes. Den dringendsten Reformbedarf sieht die Volksanwaltschaft unter anderem in folgenden Bereichen:
· Einbeziehung von Krankenanstalten
· Einbeziehung von „privaten“ Einrichtungen
· Berücksichtigung der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen
· Möglichkeit von Feststellungsbescheiden
Aufgrund des meist hohen Lebensalters von seinerzeit schwer misshandelten Menschen, appelliert die Volksanwaltschaft, das HOG bis Sommer 2018 zu reformieren – im Interesse all jener Betroffenen, die nach derzeitiger Gesetzeslage keinen Anspruch auf die Rente haben.
Die Rentenkommission steht Regierungsvertretern und dem Nationalrat jederzeit zur Durchführung einer Evaluierung des HOG zur Verfügung.
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Volksanwalt Dr. Kräuter, Volksanwältin Dr. Brinek und Volksanwalt Dr. Fichtenbauer fordern eine Reform des bestehenden Heimopferrentengesetzes.