Haag am Hausruck: Wer verursacht Geruchs- und Schmutzbelastung?
Bürgerinnen und Bürger in Haag am Hausruck hatten sich über eine Geruchs- und Schmutzbelastung bei der Volksanwaltschaft beschwert. Als Urheber vermuteten sie ein benachbartes Asphaltwerk und zweifelten dessen korrekte Einhaltung von Betriebsauflagen an. Granitsteine in ihrem Garten seien ebenso wie Äpfel an den Bäumen oder Schwimmbadabdeckungen mit Flecken überzogen; im Garten spielende Kinder würden vom Asphaltgeruch ins Haus flüchten; auch im Wasser habe man so in der Natur nicht vorkommende Substanzen gefunden, den Verursacher suche man noch. Verbesserungsmaßnahmen des Betriebes seien zwar zu bemerken gewesen, sie wären jedoch teils erst nach Interventionen durchgeführt worden. Man erwarte sich deshalb, mit seinen Anliegen ernst genommen und besser informiert zu werden.
Laut Geschäftsführung des Asphaltwerks sei man in den vergangenen zwei Jahren von den Behörden genauestens überprüft worden. Sämtliche Betriebsauflagen habe man eingehalten, so habe es während einer 1-jährigen Messung der Luftwerte keinerlei Überschreitungen gegeben. Flecken auf Äpfeln stammten vermutlich von einem Pilzbefall. Auch bezüglich der Abwässer sei das Asphaltwerk beanstandungslos überprüft worden. Substanzen im Wasser könnten davon rühren, dass an der Messstelle Abwässer der Autobahn A8 sowie von einem benachbarten Gestüt in den Bach geleitet würden. Die Behörde widerspreche außerdem dem Gutachten, welches der Umweltanwalt in Vertretung der Anrainerinnen und Anrainer eingeholt hatte, wonach es zu Rußbildung kommen könne. Ebenfalls hätten die Behörden festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Anrainerbeschwerden gebe es erst, seit man bekanntgegeben habe, ein neues, modernsten Umweltstandards entsprechendes Werk am Standort errichten zu wollen. An den Arbeitsabläufen sei in den vergangenen Jahren jedoch nichts verändert worden. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung wolle man den Standort unbedingt beibehalten.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass es zwischen 2009 und 2022 nur eine einzige Anzeige gegen das Asphaltwerk gegeben habe und verwies auf die gültigen Bescheide.
Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz bezeichnete einerseits „Gesundheit und Lebensqualität als berechtigte Interessen von Anrainerinnen und Anrainern“. Die Anlage werde laut Auskunft der Behörden aber konsensgemäß betrieben. „Andererseits ist für den Betrieb eines Unternehmens Rechtssicherheit notwendig“, stellte die Volksanwältin auch klar. Sie sehe die Bezirkshauptmannschaft weiterhin in der Pflicht, die Einhaltung der Auflagen hinsichtlich Luft und Wasserqualität genau zu überwachen. Ebenso sei der vermeintliche Pilzbefall weiter zu verifizieren und die Ergebnisse auch den Anrainern zu kommunizieren. „Es muss in der Nachbarschaft von Betrieben gut lebbar sein, es muss aber auch akzeptiert werden, dass Betriebe in Betriebsgebieten ihren Geschäften nachgehen dürfen“, so Volksanwältin Elisabeth Schwetz.
Nachgefragt: Gefährdet mobile Schweinehaltung das Grundwasser?
Vor einem Jahr berichtete der damalige Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz von einem Landwirt, der auf seinen Ackerflächen in Niederösterreich eine mobile Schweinehaltung einrichten wollte: Ohne Vollspaltenböden wurden in einem ersten Probebetrieb auf einer Fläche von 2,5 Hektar mit acht Zelten je 60 bis 80 Schweine untergebracht.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bewertete es jedoch als problematisch, dass die Ausscheidungen der Schweine in das Grundwasser gelangen könnten, sodass dieses mit Nitraten kontaminiert werde. Die Schweine würden in dieser Haltungsform nicht als Freilandschweine zählen, da hierbei wesentlich mehr Tiere pro Flächeneinheit gehalten würden. Diese Art der Haltung sei zudem in Österreich neu und gebe es dazu noch keine wissenschaftlichen Daten. Der Landwirt musste den Betrieb einstellen.
In einer zur Sendung eingesandten Stellungnahme verwies die Bezirkshauptmannschaft darauf, dass der Landwirt vor Errichtung der mobilen Schweinehaltung um eine wasserrechtliche Bewilligung hätte ansuchen müssen, was er nicht getan habe. Einer Aufforderung, die eingereichten Projektunterlagen zu ergänzen, sei er ebenfalls nicht nachgekommen. Die Universität für Bodenkultur habe sich bereit erklärt, das Projekt wissenschaftlich zu begleiten. „Nach Intervention der Volksanwaltschaft hat der Landwirt nun die Möglichkeit, neuerlich um eine wasserrechtliche und baurechtliche Genehmigung seines Projekts anzusuchen. Als Volksanwaltschaft begrüßen wir den innovativen Ansatz des Projektes und hoffen, dass der Landwirt teilnehmen wird. Sollte er einen Bedarf sehen, kann er sich natürlich auch wieder an die Volksanwaltschaft wenden“, stellte Volksanwältin Schwetz fest.