Geschwindigkeitsübertretungen im Wohngebiet
Ein Bewohner eines Siedlungsgebiets am Rande von Salzburg fühlte sich durch den Lärm der Fahrzeuge, die sehr oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs seien, belästigt und gefährdet. Sämtliche Versuche, Behörden zu Verbesserungsmaßnahmen zu bewegen, seien gescheitert.
Die stark befahrene Durchzugsstraße Hermann-Gmeiner-Straße im Stadtteil Loig verbindet die Gemeinde Wals-Siezenheim mit dem Stadtteil Loig in der Stadt Salzburg. In Wals-Siezenheim besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h, danach komme ein rund 200 m langes Freilandstück mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. In der Ortseinfahrt in den Stadtteil Loig besteht eine Beschränkung auf 30 km/h. Die meisten Fahrzeuglenkerinnen und -lenker reduzieren jedoch ihre Geschwindigkeit nicht rechtzeitig, wodurch es zu gefährlichen Situationen komme. Hierbei handle es sich um ein den Behörden bekanntes Problem.
Abhilfe könnten die Landespolizeidirektion Salzburg durch erhöhte Kontrollen und Radarmessungen, der Magistrat Salzburg durch bauliche und verkehrsbehördliche Maßnahmen, wie Bodenschwellen, mobile oder standfeste Radargeräte, Verkehrsinseln oder das Verordnen versetzten Parkens, die Gemeinde Wals-Siezenheim durch Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Freilandstraße und die Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde schaffen.
Die Salzburger Landesregierung vertrat aus Sicht von Volksanwalt Fichtenbauer bisher einen wenig befriedigenden Standpunkt: Die Ausweisung von Tempo-30-Zonen sei die richtige Maßnahme, deren Einhaltung nur durch konsequente Geschwindigkeitskontrollen der Polizei erreicht werden könne. Bauliche Maßnahmen wie die Installation von Bodenschwellen seien zu teuer und würden zu Problemen beim Winterräumdienst und zu einer erhöhten Lärmbelästigung beim Überfahren durch landwirtschaftliche Fahrzeuge führen. Weitere bauliche Maßnahmen habe das Straßen- und Brückenamt nicht in Betracht gezogen, da man aufgrund etwaiger Folgeforderungen in anderen Straßen die Kosten beachten müsse.
Die Landesregierung sagte allerdings zu, die aktuelle Lage zu erheben, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und eine mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Das Ergebnis der Messungen soll danach ausgewertet und der Volksanwaltschaft übermittelt werden.
Volksanwalt Fichtenbauer wird die Situation weiter beobachten und die zugesagten Maßnahmen prüfen. „Eine Verbesserung für die Anrainerschaft wäre sehr leicht zu erreichen, mehrere Möglichkeiten bieten sich an“, ist er überzeugt.
Nachgefragt: Behindertenparkplatz in Purbach
In der Sendung am 3. Februar 2018 wurde der Fall eines gehbehinderten Bürgers der Gemeinde Purbach im Burgenland erörtert, dem ein seit Jahren zur Verfügung gestellter kennzeichenbezogener Behindertenparkplatz vor seinem Wohnhaus „weggenommen“ wurde. Grund dafür war eine neue Arztpraxis im Haus, die gegenüber der Gemeinde argumentierte, zwei Parkplätze direkt vor dem Haus zu benötigen. Volksanwalt Fichtenbauer plädierte für eine Kompromisslösung, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
Nun liegt ein positives Ergebnis vor. Der Gemeinderat befasste den Verkehrsausschuss mit der Überprüfung der Parkplatzsituation. Es fand eine Begehung sowie ein Gespräch mit der Ärztin und dem Beschwerdeführer statt. Der Verkehrsausschuss stellte daraufhin fest, dass zwei Behindertenparkplätze notwendig seien, damit sowohl der Beschwerdeführer als auch gehbehinderte Patientinnen und Patienten eine Parkmöglichkeit hätten. Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der bestehenden Verordnung und die Ausbildung zweier allgemeiner Behindertenparkplätze direkt vor dem Haus. Der Bauhof der Gemeinde wurde bereits mit der Umsetzung beauftragt.
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