Gemeinde leitet Straßenabwässer auf Privatgrundstück
Immer wieder wird die Volksanwaltschaft mit Fällen konfrontiert, die Probleme mit Oberflächenwässern zum Inhalt haben. Aufgrund der zunehmenden Versiegelung des Bodens treten diese Probleme vermehrt auf und verlangen nach nachhaltigen Lösungen seitens der Gemeinden. Der Fall einer Tierärztin, die in der Steiermark das Haus ihres Vaters übernommen hat, zeigt auf besonders dramatische Weise, wohin Behördenversagen führen kann:
Als die Grundeigentümerin bemerkte, dass ein offenbar in Vergessenheit geratenes Kanalrohr im Zuge einer Straßensanierung freigelegt wurde und Oberflächenwässer von der Straße und vom Wald auf ihr Grundstück zuleitet, bat sie den Bürgermeister umgehend um eine Erklärung bzw. um zielführende Maßnahmen. Passiert ist allerdings dahingehend nichts. Jahrelang wurde sie vertröstet oder mit Vorschlägen konfrontiert, die nichts bringen und weitere Kosten verursachen.
Ihren Traum vom bewohnbaren Wochenendhaus konnte sie sich bis heute nicht erfüllen, weil Hausumbau oder Gartengestaltung unter diesen Umständen unmöglich sind. Auf Anfrage der Volksanwaltschaft verweist die Gemeinde auf den langen Bestand des Kanalrohres bzw. die Möglichkeit der Betroffenen, zivilrechtlich vorzugehen. Eine besonders zynische Reaktion meint Volksanwältin Brinek: „Der Missstand besteht darin, dass die Gemeinde Straßenwässer unmittelbar auf das Grundstück ableitet und es unterlässt, Schritte zu setzen, um diese Zuleitung zu korrigieren. Die Diskussion, wie lange dieses Rohr schon existiert, ist daher nicht relevant. Um einen Zivilprozess zu vermeiden, fordere ich die umgehende Korrektur dieses Fehlers und betone, dass der Betroffenen dadurch keine finanziellen Belastungen entstehen dürfen.“