Finanzieller Schaden durch Atomkonferenz

17. Oktober 2015

Am 14. Juli 2015 kam es zu einer historischen Einigung in den Verhandlungen der nunmehr 17 Tage dauernden Atomkonferenz. Doch des einen Freud, des anderen Leid: Bei den Geschäftsbesitzerinnen und -besitzern rund um das Palais Coburg blieb die Kundschaft aus.

Ein Betroffener sprach sogar von einem „Belagerungszustand“. Er betreibt einen Fachhandel für Zirbenbetten und sei prinzipiell gewohnt, dass rund um das Palais Coburg für ein oder zwei Tage polizeiliche Absperrungen ohne Vorankündigung errichtet werden. Bei der Atomkonferenz wurden aber über zwei Wochen Sperren verhängt. Die Folgen seien für den Jungunternehmer existenzbedrohend gewesen: Die Produktionsstätte in Bludenz mit ihren zwölf Mitarbeitern hatte kaum Aufträge. Mit entsprechendem Vorwissen hätte sich der Unternehmer auf die Situation einstellen und das Wiener Geschäft wegen der Personalkosten für einige Zeit schließen können, ebenso hätte die Produktion in Vorarlberg umgestellt werden können. Neben dem Jungunternehmer klagen noch viele andere Gewerbetreibende in der Umgebung über massive finanzielle Einbußen.  

Mit Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer und dem Unternehmer diskutierte der Stadthauptmann des Polizeikommissariats Innere Stadt. Die Polizei sei selbst erst zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung informiert worden. Über eine Verlängerung und ihre tatsächliche Dauer habe man keinerlei Informationen erhalten. Die Polizei sei selbst sehr gefordert gewesen, da man erst am Abend eines jeweiligen Verhandlungstages erfahren habe, dass es am nächsten Tage weiter gehe.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer schlug vor, dass eine tatsächlich nachweisbare Schädigung der Geschäftsleute über das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, nach einer entsprechenden Erweiterung, künftig abgegolten werden könne. Derzeit gebe es allerdings keine Rechtsgrundlage, die eine Entschädigung ermögliche. „Die Volksanwaltschaft beabsichtigt, eine Gesetzesänderung beim Nationalrat anzuregen“, so der Volksanwalt.

 

Nachgefragt: Sprengelfremder Schulbesuch

Die elfjährige Sabina ist eine musisch äußerst begeisterte Niederösterreicherin. Fast täglich spielt sie Klavier oder singt. Ihr Wunsch war es daher, dass sie die Neue Mittelschule Blindenmarkt mit musischem Schwerpunkt ab Herbst 2015 besuchen kann. Die erforderliche Aufnahmeprüfung hatte das musikbegeisterte Mädchen bereits im Februar 2015 problemlos bestanden.

Kurz vor Schulschluss im Juni erfuhr die Familie, dass die Aufnahme in der NMS Blindenmarkt doch nicht möglich sei. Das Problem: Die NMS Blindenmarkt ist 14,5 km von ihrem Hauptwohnsitz Ybbs an der Donau entfernt und liegt somit in einem anderen Schulsprengel. Ybbs müsste für den Schulbesuch Schulerhaltungsbeitrag bezahlen, weigerte sich aber.

Dank des Einsatzes des Bürgermeisters von Blindenmarkt konnte eine Lösung gefunden werden: Sabina besucht nun wie erhofft ihre Wunschschule, da der Bürgermeister von Blindenmarkt auf den Schulerhaltungsbeitrag verzichtete. Der Ybbser Bürgermeister beharrte auf seiner Position und der Weigerung, den Schulerhaltungsbeitrag zu übernehmen. Für Volksanwalt Fichtenbauer völlig unverständlich: „Das ist ein Paradebeispiel, wie Verwaltung nicht funktionieren soll.“

 

Nachgefragt: Schließung der Hauptschule Breitenau

2012 setzte sich die Volksanwaltschaft gemeinsam mit der Sendung Bürgeranwalt für den Erhalt der Hauptschule in Breitenau in der Obersteiermark ein. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern kamen damals vor der Schule zu einer spontanen Versammlung, um ihren Unmut über die Schließung zu äußern. Die Schließung der Schule habe gravierende Folgen sowohl für die Ortsgemeinschaft als auch für die Kinder selbst: Täglich mindestens zwei bis drei Stunden länger als bisher würden die Kinder dann für den Schulweg brauchen, wenn sie – wie vom Land geplant – nach Bruck an der Mur pendeln müssten. Unzumutbar, meinten die Eltern.

Die Volksanwaltschaft regte eine Schulsprengeländerung an, mit der Breitenau mit der Nachbargemeinde Pernegg zusammengeschlossen werden könnte. Dann müssten die Schüler aus Breitenau nicht die lange Fahrt nach Bruck an der Mur zurücklegen.

Alle Bemühungen waren vergeben. Der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof wiesen die Einsprüche der Gemeinde nach jahrelangen Verfahren ab. Aus und vorbei, seit diesem Schuljahr ist die Hauptschule Breitenau verwaist, das Land Steiermark hat die Schule geschlossen.

Wie man in dieser Causa mit der Bevölkerung und vor allem den Kindern umging, bewertete Volksanwalt Dr. Fichtenbauer so: „Hier wurde bürokratisch fernab jeglicher menschlicher Realität und Bedürfnisse entschieden.“