Familie wartet seit 4 Jahren auf Kinderbetreuungsgeld, weil ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet

5. Oktober 2019

Frau G. und ihr Mann leben in Wien und haben drei Kinder. Ihr zweites Kind wurde am 8.1.2015 in Wien geboren. Am 9.3.2015 hat Frau G. bei der WGKK Kinderbetreuungsgeld für ihre Tochter beantragt. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete ihr Mann an einer Universität in den Niederlanden. Frau G. widmete sich der Betreuung ihrer Kinder.

Nach EU-Recht ist das Beschäftigungsland – im Fall von Frau G. die Niederlande – für die Zahlung der Familienleistung zuständig. Ist die Familienleistung in Österreich höher oder gebührt im Beschäftigungsland keine Familienleistung, so hat Österreich als Wohnsitzland die Differenz zu zahlen.

Da die Familie wusste, dass sie in den Niederlanden keinen Anspruch auf Leistung hatte, weil sie die dortigen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, ging die Familie davon aus, dass sie das Kinderbetreuungsgeld in Österreich erhält und stellte einen entsprechenden Antrag. Doch obwohl die Familie bereits 2017 alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, kam es bis jetzt zu keinem Abschluss des Verfahrens. Frau G. wandte sich deshalb Hilfe suchend an die Volksanwaltschaft.

Kein Einzelfall – Verfahrensdauer oft unzumutbar

Dieser Fall ist stellvertretend für viele ähnliche Fälle der Volksanwaltschaft. Das lange Warten auf das Kinderbetreuungsgeld ist ein Dauerbrenner bei der Volksanwaltschaft – bereits mehrere Dutzende Fälle liegen vor.

Betroffen sind in Österreich lebende Familien mit kleinen Kindern, bei denen ein Elternteil im EU-Ausland lebt oder arbeitet. Diese müssen viele Monate, oft sogar mehrere Jahre warten, bis sie Kinderbetreuungsgeld erhalten. Besonders hart betroffen sind einkommensschwache Familien und alleinerziehende Eltern, weit überwiegend Mütter. Damit kann aber das Kinderbetreuungsgeld seine Funktion, nämlich Unterstützung für den Entfall des Erwerbseinkommens und einen Beitrag zur Existenzsicherung in der Phase der intensiven Kleinkindbetreuung zu bieten, in keiner Weise erfüllen.

Volksanwaltschaft drängt auf rasche Lösung

Volksanwalt Achitz drängt auf eine rasche Lösung im Fall von Frau G. Alle notwendigen Unterlagen liegen der Behörde bereits vor. Nun muss das Verfahren endlich abgeschlossen werden.

Auch bei allen anderen gleichgelagerten Fällen muss es künftig zu schnelleren Bearbeitungen kommen. Die Betroffenen werden oft jahrelang quer durch Europa geschickt, müssen mühsam Bescheide und Unterlagen zusammentragen, oft obwohl sie die Landessprache des Land, in dem sie Bescheide einholen müssen, nicht beherrschen.

Deshalb hat Volksanwalt Achitz eine Einladung an das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend ausgesprochen und die Unterstützung der Volksanwaltschaft angeboten. „Auf Basis der geltenden, europäischen Rechtslage sind weitaus einfachere Vorgänge möglich. Und ich würde das Bundesministerium ersuchen, dass wir gemeinsam die Verwaltungspraxis anschauen und die Richtlinien so überarbeiten, dass die Behörden zu einem einfacheren, rascheren und bürgerfreundlichen Vorgehen kommen.“ Ziel muss es sein, dass bei länger andauernden Verfahren das Wohnsitzland in Vorleistung tritt, damit die Familien nicht in finanzielle Not geraten.