Erhöhte Beschwerdeanzahl in Oberösterreich

8. Oktober 2013

Neben Individualbeschwerde auch Präventivkontrolle gegen Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen als neue Verantwortung von Kräuter, Brinek und Fichtenbauer

 

Mit dem Bericht an den Oberösterreichischen Landtag der Jahre 2011/2012 erläutert die Volksanwaltschaft detailliert ihre neue Präventivaufgabe zum Schutz gegen Menschenrechtsverletzungen. Demnach prüft die Volksanwaltschaft seit Juli 2012 mit sechs bundesweit tätigen und interdisziplinär zusammengesetzten Kommissionen alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung Gefahr laufen, gegenüber Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehender Maßnahmen wehrlos ausgesetzt zu sein.

Kräuter wünscht sich verbesserten Erfahrungsaustauch mit Oberösterreichischem Landtag

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, derzeit Vorsitzender des Kollegiums: "Die neue Zuständigkeit überträgt der Volksanwaltschaft eine höchst verantwortungsvolle Tätigkeit, immerhin sind österreichweit mehr als 4.000 öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren. Auch im Land Oberösterreich überprüft die Volksanwaltschaft Pflegeheime, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, psychiatrische Anstalten, Haftanstalten und Einrichtungen der Polizei sowie Programme für Menschen mit Behinderungen oder Akte unmittelbarer staatlicher Befehls- und Zwangsgewalt." Für die Zukunft wäre eine Teilnahme und Diskussionsmöglichkeit der Volksanwaltschaft im oberösterreichischen Landtag im Interesse aller Beteiligten, so Kräuter.

Anzahl an Beschwerden über Landes- oder Gemeindeverwaltung um über vier Prozent gestiegen

In Bezug auf die  traditionelle Missstandskontrolle aufgrund von Individualbeschwerden muss die Volksanwaltschaft eine Steigerung des Beschwerdeaufkommens um 4,3 Prozent gegenüber den Vergleichsjahren 2009 und 2010 feststellen. „Insgesamt 637 Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich in den Jahren 2011 und 2012 über die oberösterreichische Landes- oder Gemeindeverwaltung. In 42 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einer Missstandsquote von 6,3 Prozent entspricht“, so Kräuter.

Die Beschwerden betrafen vor allem Fragen der Raumordnung, des Wohn- und Siedlungswesens, des Baurechts und der Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften. 207 diesbezügliche Beschwerden langten in den Jahren 2011 und 2012 bei der Volksanwaltschaft ein. 138 Beschwerden betrafen  im genannten Zeitraum die Sozialhilfe und die Jugendwohlfahrt. Weitere zahlreiche Beschwerden richteten sich gegen  Landes- und Gemeindestraßen, das Gesundheitswesen, Staatsbürgerschaftsverfahren und straßenpolizeiliche Angelegenheiten.

Brinek kritisiert Säumigkeit bei Baubehörden

Im Bereich des Baurechts war die Volksanwaltschaft häufig mit Beschwerden über Säumigkeit von Behörden konfrontiert. So ignorierte der Bürgermeister der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau sechs Jahre lang einen illegal errichteten 45 Meter langen und 15 Meter breiten Schwimmteich. Aus dem Teich floss Wasser auf das Nachbargrundstück, was erhebliche Schäden verursachte. „Die Baubehörde hätte dafür sorgen müssen, dass der im Jahr 2006 bewilligungslos errichtete Schwimmteich samt Stützmauer beseitigt wird“, stellt Volksanwältin Dr. Brinek fest.

Fichtenbauer fordert Erleichterungen bei beruflichem Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst

Die Volksanwaltschaft stellt in ihrem Bericht an den Oberösterreichischen Landtag fest, dass es oft zu Hürden beim beruflichen Wechsel von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst kommt. So behandelte die Gemeinde Unterweitersdorf eine Frau mit 25-jähriger Berufspraxis als Kindergartenhelferin wie eine Berufsanfängerin, als sie in ein Dienstverhältnis als Gemeindebedienstete wechselte. Auch das Einschreiten der Volksanwaltschaft bewirkte lediglich eine Gehaltserhöhung um zehn Euro pro Monat. „Dies stellt einen Missstand in der Personalverwaltung der Gemeinde dar. Die Oberösterreichische Landesregierung hätte außerdem darauf dringen müssen, dass die Vordienstzeiten der Frau angemessen berücksichtigt werden“, schließt Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.