Erfolgreicher Appell gegen die geplante Änderung der Mindestsicherung in NÖ

18. Oktober 2013

Volksanwaltschaft mahnt Respekt vor 15a-Vereinbarung ein

Die Volksanwaltschaft kritisierte massiv die geplante Änderung des Mindestsicherungsgesetzes in Niederösterreich, mit der es zu einer finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gekommen wäre. Im Vorfeld der Tagung des Niederösterreichischen Landtages am 3. Oktober 2013 wandte sich der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Günther Kräuter, mit einem eindringlichen Appell an Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, von dieser Gesetzesnovelle abzugehen. Auch Caritas, Volkshilfe, Lebenshilfe, Armutskonferenz, Sozialministerium und Arbeiterkammer protestierten gegen die beabsichtigte Novelle. Der Niederösterreichische Landtag ist folglich von einer Beschlussfassung abgegangen, der Gesetzesentwurf soll nun überarbeitet werden.

Der Entwurf zur Novelle des Mindestsicherungsgesetzes in Niederösterreich sah eine zumindest 25-prozentige Kürzung bei der Berechnung der Mindestsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung vor, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dadurch wäre es zu einer gleichheitswidrigen finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gekommen. Volksanwalt Kräuter richtete daher einen Appell an den Landeshauptmann von Niederösterreich: „Die geplante Kürzung der Mindestsicherung zulasten von Menschen mit Behinderung wäre ein absoluter Tiefpunkt sozialpolitischer Verantwortung. Herr Landeshauptmann, schützen sie von bitterer Armut bedrohte Landsleute, die es ohnehin im Leben alles andere als leicht haben.“

Die beabsichtigte Gesetzesänderung hätte außerdem der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung widersprochen. Diese legt ausdrücklich fest, dass Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz und Kinderabsetzbeträge bei der Berechnung der Mindestsicherung nicht als Einkommen anzusehen sind. Volksanwalt Kräuter mahnte Respekt vor innerstaatlichen Verträgen zwischen Bund und Ländern ein: "Pacta sunt servanda, Familienbeihilfe darf nicht als Teil des Einkommens bewertet werden, das ist ausdrücklich und unmissverständlich zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich festgeschrieben“, so Kräuter abschließend.