Erfolg der Volksanwaltschaft: Mehr Pflegegeld für den 4-jährigen Elias
Eltern von Kindern mit schweren Krankheiten oder Behinderungen brauchen in ihrer schwierigen Lage größtmögliche Unterstützung. Die Volksanwaltschaft hat für die Eltern des 4-jährigen Elias K. eine wesentliche Verbesserung erreicht: Sie bekommen nun Pflegegeld der Stufe 6 anstatt der von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst bewilligten Stufe 3. „Dabei geht es monatlich immerhin um eine Differenz von 800 Euro“, erläutert Volksanwalt Bernhard Achitz. „Elias braucht aufwändige Therapien. Das Einlenken der PVA auf Betreiben der Volksanwaltschaft bringt mehr Lebensqualität und Unterstützung für Elias und seine Eltern.“
Elias ist infolge einer Gehirnblutung halbseitig gelähmt, kann den rechten Arm kaum bewegen und nur mit Mühe gehen. Seit Ende 2018 leidet er an schwerer Epilepsie und muss rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Häufige Besuche beim Arzt und im Krankenhaus sind die Folge, seine Eltern fahren außerdem jede Woche zu Physio-, Ergo-, Logo- und Reittherapien. Alleine für diese Therapien beträgt der Zeitaufwand 30 Stunden im Monat. Ein Sachverständiger hatte deshalb im Frühsommer einen Pflegebedarf von insgesamt 188 Stunden im Monat festgestellt, die Voraussetzungen für Pflegestufe 6 wären damit gegeben. Für die Mobilitätshilfe wie Begleitung zu Ärzten, Therapeuten etc. veranschlagte der Gutachter 50 Stunden im Monat. In der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde dieser Wert auf 20 Stunden im Monat herabgesetzt und Elias – anders als vom Gutachter empfohlen – Pflegegeld der Stufe 3 zugestanden.
Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren ein und forderte die PVA auf, diesen Fehler zu berichtigen. Nach erneuter Bearbeitung in der PVA bekommt Elias nun Pflegegeld der Stufe 6, und zwar rückwirkend. „Ich begrüße das Einlenken der PVA“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. „Die Eltern kümmern sich aufopfernd um Elias. Ihm soll ihre Zeit und Aufmerksamkeit gehören, nicht zermürbenden Behördenwegen.“