Entschädigung für Heimopfer - Volksanwälte fordern Reformen

13. November 2017

Anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda und Volksanwalt Günther Kräuter heute in Bregenz rasche Reformen bei Entschädigungen und Renten für Opfer von Misshandlung, Missbrauch und Gewalt.

„Seit 2010 kümmert sich in Vorarlberg die Opferschutzstelle um Menschen, die als Kinder in öffentlichen und privaten Heimen Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden. Insgesamt wurden bisher fast 200 Personen entschädigt“, erklärt Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda. Personen die in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Schulen Übergriffe erleiden mussten, sind jedoch bis heute nicht anerkannt. Der Landesvolksanwalt setzt sich dafür ein, dass auch diese Menschen miteinbezogen werden und eine Entschädigung erhalten. „Es darf keine Opfer zweiter Klasse geben“, stellt Bachmayr-Heyda unmissverständlich fest.

Seit Juli 2017 gilt in Österreich bundesweit zudem das Heimopferrentengesetz (HOG). Seither erhalten Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder Pflegefamilien misshandelt wurden, eine monatliche Zusatzrente von 300 Euro (12 mal jährlich brutto für netto). Bei der Volksanwaltschaft wurde zu diesem Zweck eine Rentenkommission eingerichtet.

Volksanwalt Günther Kräuter, Leiter der Rentenkommission: „Bei der Rente handelt es sich um eine Anerkennung für erlittenes Leid, eine Wiedergutmachung ist ohnehin nicht möglich.“ Das Gesetz weise jedoch gravierende Lücken auf. Kräuter fordert daher Reformen: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderung vor Erreichen des Pensionsalters  müssen unbedingt miteinbezogen werden.“