Ein öffentlicher Durchgang wird gesperrt – ist das rechtens?

6. November 2021

Seit mehr als zwei Jahren ist der öffentliche Durchgang von der Seitenberggasse zur Ottakringer Straße im 16. Wiener Gemeindebezirk versperrt. Zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer sind darüber verärgert und haben eine Bürgerinitiative gegründet, damit der Durchgang wieder geöffnet wird. Der Durchgang, der durch einen Gemeindebau führt, sei im Flächenwidmungsplan festgeschrieben und dürfe nicht versperrt werden. Volksanwalt Werner Amon kritisierte die Schließung und diskutierte im Studio mit einem Vertreter von Wiener Wohnen.

Der Sprecher von Wiener Wohnen erklärte, dass es beim Bau der Wohnanlage eine Auflage gab, den öffentlichen Durchgang zu dulden. Das habe viele Jahre gut funktioniert. Allerdings sei es dann durch hausfremde Personen immer wieder zu Verschmutzungen sowie Vandalismus gekommen und die Drogenszene habe sich in den Hof verlagert, weshalb die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr tragbar gewesen sei. Daher habe man sich entschlossen, den Durchgang zu sperren.

Volksanwalt Amon: „Das ist aus Sicht der Mieterinnen und Mieter natürlich einerseits nachvollziehbar, andererseits darf man einen öffentlichen Durchgang nicht so einfach absperren. Die Flächenwidmung ist zwingend. Die Bürgerinnen und Bürger in Ottakring, die in dieser Initiative versammelt sind, haben natürlich Recht. Eine derartige Absperrung darf man nicht vornehmen.“ Dazu meinte der Volksanwalt weiter: „Klar ist aber auch, dass in dem Durchgang für Sicherheit gesorgt werden muss. Ob man den Hof sicherheitstechnisch überwacht oder eventuell den Durchgang nur in der Nacht versperrt, ist ein Denkansatz.“

Der Sprecher von Wiener Wohnen hielt dem entgegen, dass es in einigen Metern Entfernung andere Durchgänge gäbe, die genützt werden können, da die Situation im betroffenen Durchgang für die Mieterinnen und Mieter aufgrund von Verunreinigung und Lärm schwer erträglich geworden sei.

„30 Jahre lang konnten die Bürgerinnen und Bürger diesen Durchgang nutzen und plötzlich ist er abgesperrt. Das ist nicht akzeptabel“, so Volksanwalt Amon. Es handle sich um einen öffentlichen Durchgang und es liege daher nicht in der Hand von Wiener Wohnen hier einfach zuzusperren, erklärte der Volksanwalt. „Der Magistrat ist hier gefordert durchzusetzen, dass der Durchgang offenbleibt“, fordert der Volksanwalt. Es wird weiter an einer Lösung gearbeitet, die Volksanwaltschaft bleibt an der Sache dran.

Mehr Lärm durch eine errichtete Lärmschutzwand?

Seit nunmehr 70 Jahren lebt Herr B. in Emmersdorf bei Neulengbach. Etwa 500 Meter entfernt verläuft die B19. Der von dort ausgehende Autolärm hat Herrn B. nie gestört, bis auf der anderen Straßenseite der B19 eine neue Wohnsiedlung erbaut wurde, davor eine Lärmschutzwand. Diese Lärmschutzwand schützt nun zwar die neue Anlage vor Lärm, verstärkt diesen aber in der Siedlung von Herrn B. so massiv, dass er nicht mehr schlafen oder am Balkon mit Gästen reden kann. Volksanwalt Werner Amon sieht die Gemeinde in der Pflicht, die Lärmsituation zu überprüfen und mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

„Die Lärmschutzwand wurde von einer Immobiliengesellschaft errichtet. Es ist eher ungewöhnlich, dass ein Privater diese errichtet und nicht beispielsweise die Asfinag. Jedenfalls war die Lärmschutzwand von Seiten der Gemeinde zu genehmigen. Da es noch keine Fertigstellungsanzeige der Lärmschutzwand gibt, hat noch gar keine Abnahme durch die Gemeinde stattgefunden“, so der Volksanwalt.

Auch der hinzugezogene Schallexperte meinte, es könne der Lärm auf der Gegenseite reflektiert werden. Die Gemeinde müsse sich das jetzt noch einmal ansehen und überprüfen, ob die Lärmschutzwand so errichtet wurde wie genehmigt und ob man eventuell auf der anderen Seite auch eine Lärmschutzwand errichten sollte.

„Dort sollte eine Lärmmessung durchgeführt werden, um zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung durch die Lärmbelastung vorliegt. Man könnte dann z.B. Schallabsorber anbringen oder eine zweite Wand auf der Gegenseite errichten“, erklärte Volksanwalt Amon. Die Gemeinde ist am Zug die nächsten Schritte zu setzen, die Volksanwaltschaft bleibt an dem Fall dran.