Ein Journalist als Gebühreneintreiber

25. Mai 2019

Ein Journalist erfüllte sich den Wunsch im Grünen zu wohnen und kaufte sich vor knapp 10 Jahren ein Haus am Rande von Wien. Beim Hauskauf wusste er noch nicht, dass er damit auch eine besondere Aufgabe übernommen hatte. Bemerkt hat es der neue Hauseigentümer bei der ersten Wasserabrechnung der MA 31, als er eine unüblich hohe Wasserrechnung erhielt. Auf Nachfrage beim Vorbesitzer erfuhr er, dass mehrere Haushalte an seiner Leitung hängen und er persönlich die Gebühren der Mitnutzer jedes Mal eintreiben müsse. 3.000 Euro macht die Rechnung inzwischen jährlich aus. Neben der Zettelwirtschaft und dem Verwaltungsaufwand ist das Ablesen des Hauptzählers ein durchaus mühsames Unterfangen.

Er wünsche sich, dass er wie ein ganz normaler Haushalt vierteljährlich eine Wasserabrechnung zugeschickt bekomme und nicht irgendwelche Dienstbarkeiten für die Stadt Wien erfüllen müsse. Die MA 31 argumentiert, dass die Leitungen unter einem Privatweg lägen und daher nicht von ihr überprüft werden könnten. Dies dürfe die Behörde nämlich nur auf öffentlichem Gut. Eine mögliche Umwidmung wäre möglich. Die anderen betroffenen Grundstücksbesitzer sträubten sich dagegen, da dies einen Wertverlust ihrer Liegenschaften bedeuten würde.

Muss der Journalist nun weiterhin den Gebühreneintreiber für die Stadt Wien mimen? Dieser Frage wurde in der Studiodiskussion mit Volksanwalt Peter Fichtenbauer nachgegangen. Behördenvertreter kamen allerdings nicht in die Sendung.

Volksanwalt Fichtenbauer kritisiert: "Offenbar fühlt sich keine Behörde für diesen Fall zuständig  und man lässt Betroffene in solch einer Situation quasi im Regen stehen. Vielmehr wäre die Behörde dazu da, um solche Situationen zu lösen, wenn nicht gar solche Umstände zu vermeiden." Der Betroffene wünscht sich, dass die Stadt Wien sich der Sache annimmt und im besten Falle die leitungsführenden Abschnitte in öffentliches Gut umgewandelt werden, damit er endlich aus der Verantwortung genommen wird.

Horrende Wasserrechnung für Lokalbetreiberin

Im 19. Wiener Gemeindebezirk plant eine Betreiberin ein Lokal wiederzueröffnen. Davor muss sie eine horrende Wasserrechnung zahlen: Eine Jahresabrechnung aus 2016 von über 50.000 Euro. Eine Gebühr die 50 mal höher als bisherige Abrechnungen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der angebliche Verbrauch in einem Zeitraum entstand, in dem kein Betrieb im Lokal herrschte. Das Lokal ist seit Jahren geschlossen. Um den vermeintlichen Irrtum aufzuklären, ging die gebürtige Rumänin zum Magistrat. Dort erklärte man ihr, dass der Verbrauch zwar ungewöhnlich sei, jedoch wurde laut geeichtem Wasserzähler ein Konsum von 13.000m³ Wasser festgestellt. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts liegt bei circa 190m³ im Jahr.

Eine mögliche Ursache wurde nicht gefunden. Auch lassen vorhandene Wasserflecken nicht auf eine derart große, versickerte Wassermenge schließen. Jedoch ist es nahezu unvorstellbar, dass so viel Wasser unbemerkt abhandenkommen kann.  Bis zur Klärung, wieviel Wasser wirklich in welchem Kanal versickert ist, wäre ein Aussetzen der Horrorrechnung für die Lokalbesitzerin jedenfalls hilfreich. Sie wandte sich daher um Hilfe an die Volksanwaltschaft.

Unklar bleibt nach wie vor, wie der enorme Wasserverbrauch zustande kam. Laut Magistrat war der Zähler in Ordnung, und der hohe Verbrauch lag auch nicht an anderen Abnehmern, die an der Leitung angeschlossen sind. Die Wassermenge ist aber so groß, dass das Wasser nicht hinter den Fliesen im Waschraum des Restaurants versickert sein kann. Das ganze Gebäude müsste nass und schimmlig sein.

Die Behörde trifft jedenfalls die Ermittlungspflicht: Gemäß Bundesabgabenordnung sind die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln. "Zwar besteht gesetzlich nicht mehr die Möglichkeit, das Verfahren wiederaufzunehmen, jedoch könnte die Behörde eine Stundung oder Ratenzahlung gewähren oder die Abgabenschuld ganz oder teilweise erlassen, wenn die Einhebung unbillig wäre. Ich fordere die Behörden auf, diese Möglichkeiten in Betracht zu ziehen", so Volksanwalt Fichtenbauer.

Mittlerweile hat sich für die betroffene Lokalbesitzerin zumindest schon ein Hoffnungsschimmer am Horizont ergeben: Die Wasserabgabengebühr wurde auf die Hälfte reduziert, nachdem ein versicherungstechnisches Gutachten aufliegt, das einen Wasserschaden am Gebäude feststellt. Der Magistrat schließt weitere Kürzungen des Betrages nicht aus, insoweit nicht sowieso die Versicherung für den Wasserverlust aufkommt.

Willkür an Schule – Mobbing durch Lehrerin

Im März dieses Jahres gingen die Wogen wegen Mobbingvorwürfen gegenüber einer Lehrerin in einer AHS in Währing hoch. Ehemalige Schüler berichteten, dass  Angst im Klassenzimmer Alltag war. Erst die akribische Auflistung der Vorfälle, der mediale Druck und ein Prüfverfahren haben zu einer vorläufigen Suspendierung der Lehrerin geführt. Von Seiten der Bildungsdirektion wurden die Vorwürfe zum Zeitpunkt der Sendung im April sehr ernst genommen: Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.

Die Kritik der Elternvertreter lautet, dass über Jahre Beschwerden an die zuständigen Behörden übermittelt wurden, jedoch diese nie reagierten. Volksanwaltschaft und Bildungsdirektion entgegneten, dass die Beschwerden damals schon sehr ernst genommen wurden, jedoch die Vorbringen nicht konkret genug waren und selbst auf Nachfrage nicht ergänzt wurden. Für die Behördenvertreter hat das Wohl der Kinder oberste Priorität. Doch dürfe vor diesem Hintergrund ein rechtsstaatliches Verfahren, das der betroffenen Lehrerin zusteht, nicht ins Hintertreffen geraten.

Der aktuelle Stand des Prüfverfahrens: Die Disziplinarkommission tagt immer noch. Die Volksanwaltschaft wartet noch auf eine ergänzende Stellungnahme, doch scheint das BMBWF um eine rasche, umfassende Aufklärung der Vorwürfe bemüht zu sein.

Abschließend hält Volksanwalt Fichtenbauer noch einmal fest: „Bürger können sich mit Beschwerden gegenüber der öffentlichen Verwaltung jederzeit an die Volksanwaltschaft wenden und dürfen mit der schnellstmöglichen Bearbeitung rechnen“.