Eheschließungen von Burgenländischer Gemeinde plötzlich als ungültig erklärt
Ein von der Marktgemeinde bestellter Standesbeamter nahm außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs in einer anderen Gemeinde in den Jahren 2013 und 2014 Trauungen vor. Die Eheschließungen beurkundete er im Ehebuch der Marktgemeinde. Mit dieser Vorgangsweise löste er bei zahlreichen Ehepaaren eine große Rechtsunsicherheit über die Gültigkeit der Eheschließungen aus.
Die Marktgemeinde bezeichnete die Ehen den Betroffenen gegenüber in einem Schreiben vom April 2015 als „rechtlich gesehen absolut nichtig (unwirksam)“ und „Nichtehe“. Eine Sanierung dieses Umstandes sei nur durch eine neuerliche Eheschließung möglich, so der Bürgermeister wörtlich.
Im konkreten Fall hatten die Eheleute zwei Jahre zuvor, im Mai 2013, die Ehe vor dem Standesbeamten, der ihnen empfohlen worden war, geschlossen. Medienberichten zufolge waren auch andere Ehepaare von der Situation betroffen. Gegen den Standesbeamten wurden laut behördlicher Stellungnahme ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Sowohl das von der Volksanwaltschaft kontaktierte Bundesministerium für Inneres (BMI) als auch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) stimmten nach intensiver Prüfung überein, dass die von dem Standesbeamten außerhalb seines Dienstbereichs vorgenommenen Trauungen trotzdem gültig sind. Obwohl für eine vor dem österreichischen Recht gültige Eheschließung ein rechtswirksam bestellter Standesbeamter nötig ist, wurden die Ehen durch eine Eintragung in das Ehebuch der Marktgemeinde geschlossen. Das Bundesministerium für Justiz betonte in seiner Stellungnahme aber auch, dass letztlich ausschließlich die Gerichte dazu befugt seien, in rechtsverbindlicher Weise über die Rechtswirksamkeit einer Ehe abzusprechen.
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass man die betroffenen Paare durch das Vorgehen eines einzelnen Standesbeamten einer solch unangenehmen Situation ausgesetzt hat und die Gültigkeit ihrer Ehen für längere Zeit unklar blieb. Positiv soll jedoch hervorgehoben werden, dass die Ministerien den Sachverhalt eingehend prüften und erfreulicherweise Entwarnung geben konnten.