Der beste Freund des Menschen…

16. April 2016

...ist der Hund. Um Diabetikerinnen und Diabetikern eine Unter- oder Überzuckerung zu signalisieren, stupsen Signalhunde die Betroffenen, tapsen mit der Pfote oder bringen sogar das Blutzuckermessgerät und Traubenzucker. Im Notfall können sie einen Notruf tätigen bzw. andere Menschen auf die lebensgefährliche Situation aufmerksam machen.

Voraussetzung für die Bezeichnung als „Assistenzhund“ und für die Gewährung öffentlicher Förderungen ist seit 2015 eine Beurteilung durch das Messerli-Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Wien). Hier wird überprüft, ob Hund und Halterin oder Halter die speziellen Voraussetzungen erfüllen und als Team funktionieren. Mit einer positiven Beurteilung wird der Assistenzhund im Behindertenpass eingetragen und hat somit auch ohne Maulkorb Zutrittsrechte zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften etc.

Die Zulassung zu einer Überprüfung durch das Institut ist nur Personen gestattet, die über einen Behindertenausweis verfügen – also zumindest einen 50 prozentigen Grad der Behinderung haben. Diabetikerinnen und Diabetiker mit einem niedrigeren Prozentsatz dürfen mit ihren vierbeinigen Freunden weder zur Prüfung antreten noch hätten sie bei positivem Abschluss die Möglichkeit dies in ihren Behindertenausweis eintragen zu lassen.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter fordert in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ eine Lösung im Sinne aller Diabetiker. Laut Volksanwaltschaft könne man beispielsweise eine Bestätigung des Instituts mit sich führen, in dem die Zulassung zum Assistenzhund bescheinigt wird. Außerdem erhalten Hunde nach Absolvierung der Prüfung eine Kenndecke, die sie als Assistenzhunde erkennbar macht.

Der Vertreter des Sozialministeriums, Dr. Hansjörg Hofer sagt erfreulicherweise bereits während der Sendung zu, dass bis Jahresende Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums mit der Vetmeduni Wien Überlegungen anstellen werden, um auch Menschen mit einem niedrigeren Grad der Behinderung einen Assistenzhund zu ermöglichen.

Nachgefragt: Sterben in Eisenerz

Nach dem Tod der Großmutter bemühte sich die Enkelin vergeblich, einen Arzt für die Totenbeschau zu erreichen. Keiner der für die Totenbeschau zuständigen Ärzte war an jenem Freitagabend verfügbar. So konnte erst am darauffolgenden Tag ein praktischer Arzt den Tod feststellen, die Familie erhielt jedoch erst am Mittwoch, nach der Totenbeschau durch den zuständigen Distriktsarzt, die Sterbeurkunde.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist bewusst, dass die Situation der gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Gebieten schwierig ist, vor allem da Eisenerz auch an einem enormen Bevölkerungsrückgang leidet. Durch ein neues Konzept, das Gebietskrankenkasse, die Ärztekammer, Gesundheitsfonds Steiermark und das Rote Kreuz entwickelt haben, soll der Bezirk attraktiver für Ärztinnen und Ärzte gemacht werden, um das System nachhaltig zu verbessern.