Corona-Hilfe wegen Formalfehlers verweigert

14. Mai 2022

Herr K. aus Wien betreibt einen mobilen Kaffeestand. Wegen massiver Umsatzausfälle während der Pandemie suchte er um finanzielle Hilfe durch den Härtefallfonds an. Obwohl er alle Auflagen erfüllte, wurde sein Antrag abgelehnt. Der Grund: Das angegebene Konto würde nicht auf seinen Namen, sondern auf den seiner Firma lauten. Volksanwalt Werner Amon ist überzeugt, dass Herr K. keinen Fehler gemacht hat und die Förderung bekommen muss.

Im Studio der Sendung Bürgeranwalt diskutierte Volksanwalt Amon diesen Fall mit dem Steuerberater des Betroffenen. Dieser betonte, dass Herr K. im Firmenbuch als Ein-Personen-Unternehmen eingetragen ist und daher klar ist, dass - juristisch gesehen - kein Unterschied zwischen Herrn K. und seiner Firma besteht. Man teilte Herrn K. mit, dass man prinzipiell korrigierte Anträge einbringen könne. Aber Herr K. reichte seinen Antrag erst kurz vor Ende der Frist ein, daher sei keine Zeit für eine Verbesserung vorhanden.

Volksanwalt Amon stimmt dem nicht zu: „Der Härtefallfond wurde ausdrücklich eingerichtet, um Ein-Personen-Unternehmen mit kleineren Beträgen zu unterstützen, und Herr K. war nicht zu spät dran, denn er hat seinen Antrag fristgerecht abgegeben. Seine Firma ist ebenfalls ordnungsgemäß eigetragen und alles war korrekt ausgefüllt. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, warum die Förderung nicht bewilligt wurde.“

Das Finanzministerium argumentiert, dass Herr K. seinen Antrag zu knapp vor Ablauf der Frist einbracht habe, weshalb keine Zeit mehr für eine Verbesserung gewesen wäre. Amon dazu: „Üblicherweise wird eine angemessene Nachfrist gesetzt, das ist hier offenbar nicht vorgesehen und das ist etwas, das wir kritisieren. Herr K. hat keinen Fehler gemacht und es ist nicht einzusehen, warum die Förderung nicht gewährt wird.“ Der Steuerberater argumentiert, dass man nicht weiß, wie lange die Wirtschaftskammer bzw. das Finanzministerium für die Bearbeitung brauchen und deshalb sei es unerheblich, wann vor Fristende man einen Antrag einbringe, solange er jedenfalls innerhalb der Frist sei. Herr K. würde knapp 10.000 Euro aus dem Härtefallfond bekommen - für ihn ein wesentlicher Betrag.

„Herr K. hat den Antrag innerhalb der Frist abgegeben, man hätte ihm allenfalls eine Nachfrist zur Verbesserung setzen müssen. Dem Finanzamt ist es immerhin recht, wenn er Steuern zahlt, aber bei einem Förderantrag kann man das Konto plötzlich nicht mehr zuordnen. Er hat den Antrag korrekt und fristgerecht gestellt, daher ist ihm die Unterstützung zu gewähren“, so der Volksanwalt abschließend.

Bauland ohne Zufahrt

Familie R. erbte ein Grundstück in der kleinen Ortschaft Tiefgraben in Oberösterreich und möchte auf der Parzelle ein Haus bauen. Die Bauplatzbewilligung erwirkten noch ihre Großeltern zu Lebzeiten vor mehr als 20 Jahren. Doch inzwischen haben sich Gesetze geändert, hieß es seitens der Behörden, und jetzt ließe der Flächenwidmungsplan den Bau einer notwendigen Zufahrtsstraße nicht mehrzu. Nach Kritik der Volksanwaltschaft zeichnet sich nun eine Lösung ab.

Das Gutachten, das Familie R. nach Aufforderung der Gemeinde erstellen ließ, wurde an die Gemeinde herangetragen. Der Gemeinderat leitete dieses an das Amt der oberösterreichischen Landesregierung weiter. Daher gehe man davon aus, dass der Gemeinderat der nötigen Umwidmung auf eine Verkehrsfläche zugestimmt habe, so Volksanwalt Amon „Ich gehe davon aus, dass es sich tatsächlich nur mehr um eine Formsache handelt und die oberösterreichische Landesregierung als Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung gibt“, so Amon.