Chronisch kranke Kinder: Volksanwaltschaft und Experten formulieren Forderungen an Politik

1. Juni 2015

Ziel der Veranstaltung war es, medizinische und rechtliche Aspekte zu erörtern und Lösungsansätze für alle Betroffenen zu erarbeiten. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer betonte, dass zu den gesundheitlichen Leiden der Kinder vor allem Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem geregelten Schulbesuch träten. Lehrerinnen und Lehrer scheuten aufgrund rechtlicher Bedenken oft vor Hilfestellungen im Notfall zurück. Tatsächlich hätten Pädagoginnen und Pädagogen nach der bestehenden Gesetzeslage die Konsequenzen einer medizinischen Intervention bei einem chronisch kranken Kind "auf eigenes Risiko" zu tragen, erklärte Fichtenbauer. Dies erzeugt ein Dilemma, welches vom Gesetzgeber endlich behoben werden müsse.

Des Weiteren erörterten im Rahmen der Veranstaltung Prim. Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, Dr.in Lilly Damm, Public Health Expertin von der Medizinischen Universität Wien, Gabriele Hintermayer, MSc., Geschäftsführerin der Mobilen Kinderkrankenpflege und SC Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II im Bundesministerium für Gesundheit das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter war ebenfalls unter den Vortragenden und betonte, dass kranken Kindern gleichermaßen das Recht auf Bildung, wie auch auf Gesundheit zustünden, und die Inanspruchnahme eines Rechtes das jeweils andere nicht beschränken dürfe.

Alle Vortragenden kamen zum Schluss, dass die Gewährleistung der Sicherheit von chronisch kranken Kindern gemeinsamer Anstrengungen von Eltern, Lehrer, Direktionen und der Schulärzte bedarf. Die Verbesserung der Kommunikationskanäle und eine Aufstockung der (personellen) Ressourcen, wie etwa die Unterstützung durch Kinderpflegekräfte an Schulen, sind hierbei von zentraler Rolle. „Die Welt hat sich durch die heutige Veranstaltung etwas verbessert“, schloss Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.