Bürgerproteste in Kaisermühlen

11. Mai 2019

Mitten in Wien löst eine Wiese zwischen dem Altarm Kaiserwasser und der Alten Donau heftige Diskussionen aus. Weil die Stadt Wien auf der begehrten Liegewiese mehrere große Stahlcontainer aufstellen will, wandte sich eine Bürgerin an Volksanwältin Brinek.

Auf einer Fläche von rund 200 m2 wurde ein betoniertes Fundament errichtet, auf dem mehrere Container mitten auf der Wiesenfläche errichtet werden sollen. In den Containern entstehen Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsräume für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Alten Donau regelmäßig Wasserpflanzen entfernen. Den Badegästen geht damit eine der wenigen kostenlos nutzbaren Erholungsflächen in Wassernähe verloren. Anrainerinnen und Anrainer kritisieren die Dimensionen der zubetonierten Fläche und beklagen – abgesehen vom Verlust der Grünfläche – auch den möglichen Lärm, der durch die Nutzung der Container entstehen wird. Sie fühlen sich von der Stadt über das Vorhaben nicht ausreichend informiert und sehen in der Umgebung durchaus alternative Flächen für die Errichtung der Container.

Volksanwältin Brinek prüfte den Fall und konfrontierte die Stadt Wien in der ORF Sendung Bürgeranwalt mit den Beschwerden. Ernst Nevrivy, Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirks, und Gerald Loew, Abteilungsleiter der MA 45 – Wiener Gewässer, verteidigten den Standort für die Errichtung der Container mit dem Bedienstetenschutzgesetz und einem ordnungsgemäßem Baubescheid.

„Rechtlich gesehen hat das Containerbauwerk an dieser Stelle aber nichts verloren“, so Volksanwältin Brinek. Die Wiese ist als „Erholungsgebiet“ und somit als Grünland gemäß der Wiener Bauordnung gewidmet. In Erholungsgebieten dürfen „Bauwerke nur insoweit errichtet werden, als sie für die Benützung und Erhaltung dieser Gebiete erforderlich sind“. Aus Sicht der Volksanwältin trifft dies für das Containerungetüm nicht zu: „Das Argument, ein Erholungsgebiet damit erhalten zu wollen und gleichzeitig Erholungsfläche zu zerstören, ist absurd.“

Abweichend davon, stützt die Stadt Wien ihre Baubewilligung außerdem auf eine zeitlich begrenzte Nutzung und führte selbst explizit aus, dass der Container „der Widmung Grünland/Erholungsgebiet nicht entspricht.“ Da das Bauprojekt allerdings auch nicht überwiegend den erforderlichen baurechtlichen Vorschriften entspricht, ist das Aufstellen des Containers auch auf dieser rechtlichen Basis nicht möglich. Die Stadt Wien hätte daher keine Baubewilligung auf der Wiese erteilen dürfen.

„Ich bleibe hartnäckig, die betonierte Fläche muss wieder weg“, so die Volksanwältin. Bezirksvorsteher Nevrivy sagte in der Sendung zu, an einer möglichst raschen dauerhaften Lösung zu arbeiten und versprach den Anrainerinnen und Anrainern eine Wiederherstellung der Grünfläche.

Nachgefragt: Lärmbelästigung durch Modellflugzeuge

Anrainerinnen und Anrainer eines Modellflugplatzes litten jahrelang unter andauernder Lärmbelästigung. Da eine Petition nicht zum gewünschten Erfolg führte, wandten sie sich an die Volksanwaltschaft. Volksanwältin Brinek forderte den damaligen Bürgermeister auf, zwischen den Parteien zu vermitteln und den Flugbetrieb per Verordnung neu zu regeln.

Zwei Jahre später wurden diese Forderungen nun endlich umgesetzt. So ist der Betrieb von Modellflugzeugen, die keiner Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz unterliegen und mit Verbrennungsmotoren und Elektromotoren ausgestattet sind, nunmehr generell verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind während bestimmter Zeiten Modellflugzeuge mit Elektromotoren.

„Ich begrüße die neue Verordnung. Wenn sich alle daran halten, die Betriebszeiten und sonstigen Auflagen berücksichtigt werden, könnte es wieder ein friedliches und – auch für den Modellflugverein vergnügliches – Zusammenleben werden“, so Volksanwältin Brinek.