Budgetengpass ab 2017 befürchtet
Die Volksanwaltschaft werde ihre Aufgaben mit den vorgeschlagenen Budgets für 2014 und 2015 in der gleichen Qualität wie bisher erfüllen können. Ab 2017, wenn alle Rücklagen aufgelöst sind, seien aber Probleme zu befürchten, teilte Volksanwalt Günther Kräuter heute dem Budgetausschuss des Nationalrats mit. Volksanwältin Gertrude Brinek und Volksanwalt Peter Fichtenbauer erinnerten dabei an die Verantwortung des Parlaments, den verfassungsrechtlichen Prüfauftrag und die Hilfeleistung der Volksanwaltschaft für BürgerInnen budgetär abzusichern.
Zur vollständigen Erfüllung des Kontrollauftrags im Sinne der Bevölkerung sei außerdem eine Ausweitung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit 50 Prozent beteiligt sind, nötig, wie die VolksanwältInnen einhellig forderten. Sinnvoll wäre überdies, der Volksanwaltschaft ein Rederecht in allen Landtagen zuzugestehen, um die spezifischen Problembereiche auf Bundesländerebene mit der Landespolitik zu erörtern. Bei den parlamentarischen Klubs habe man schon vorgefühlt, die Chancen auf eine Kompetenzausweitung zur Weiterentwicklung der Prüfvorgänge seien gut, meinte Fichtenbauer. Wolfgang Zinggl (G) unterstützte die Forderung mit der Bemerkung, letztlich habe das Parlament zu entscheiden, wie viel Geld die Volksanwaltschaft erhält, auch für ein größeres Aufgabenspektrum.
Laut Budgetentwurf 2014 wird die Volksanwaltschaft heuer über 10 Mio. € für ihre Ausgaben verfügen, 2015 ist eine Steigerung auf 10,5 Mio. € geplant. An Einzahlungen werden in den beiden nächsten Jahren jeweils 0,147 Mio. € erwartet. Der Großteil des Budgets fließt in das Personal für die nachprüfende Verwaltungskontrolle und für präventive Prüfungen. Dazu kommen Pensionszahlungen, die Kosten für das International Ombudsman Institute mit Sitz in Wien, die vorgeschriebenen IT-Dienste zur Datenverwaltung und Leistungsabgeltungen für Mehraufwand. Etwa 300.000 € will man bis 2016 durch die Auflösung von Rücklagen aufbringen, die Bewilligung dazu sei eingeholt, wie Günther Kräuter erläuterte. Das ermögliche durchaus eine Erweiterung des Prüfmandats analog zum Rechnungshof, räumte er Befürchtungen aller Fraktionen aus, die Ressourcen der Volksanwaltschaft würden wohl nicht für vermehrte Prüftätigkeiten ausreichen. Tatsächlich sei nur noch die rechtliche Grundlage dazu nötig, so Kräuter. Entrüstung besteht in der Volksanwaltschaft allerdings darüber, dass ab 2015 Mietabgaben an die Burghauptmannschaft zu entrichten sind. Immerhin liefere die Ombudseinrichtung mit einer schlanken Organisation schon den größtmöglichen Output, bemerkte Peter Fichtenbauer, daher sei es kaum einzusehen, weswegen der Bund nun auch noch Miete verlange.
Kräuter betonte, dank ihrer engagierten MitarbeiterInnen bewältige die Volksanwaltschaft das steigende Beschwerdeaufkommen mit gleichbleibendem Personalstand gut. Eine Umschichtung der Mittel durch Personalabbau, wie von Martina Schenk (T) aufgeworfen, sei daher nicht möglich. Zwar habe die Volksanwaltschaft 2013 einen Beschwerderekord verzeichnet, bedingt nicht zuletzt durch die Wirtschaftskrise, doch sei in nächster Zeit ein Einpendeln des Beschwerdeaufkommens zu erwarten, teilte Kräuter den Abgeordneten Christoph Vavrik (N) und Christian Lausch (F) mit.
Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft überdies zentrale Anlauf- und Monitoringstelle für Foltervorwürfe im Rahmen des internationalen OPCAT-Übereinkommens. Die neuen Zuständigkeiten umfassen nunmehr auch die Kontrolle aller Einrichtungen in Österreich, in denen Menschen angehalten werden, etwa in Strafvollzugsanstalten, Asylzentren, der Psychiatrie und in Pflegeheimen. Mit präventiven Kontrollbesuchen soll jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen verhindert werden. Schwerpunkte der Präventivkontrollen sind dem Strategiebericht zufolge Gewaltprävention in Jugendheimen und Behinderteneinrichtungen, mechanische und elektronische Freiheitsbeschränkung in der Psychiatrie sowie der Maßnahmenvollzug, wobei hier besonderes Augenmerk dem Therapieangebot geschenkt wird. Generell würden die Prüfschwerpunkte jedoch von den zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft nach Beratung mit dem Menschenrechtsbeirat selbständig festgelegt, bei Bedarf komme es auch zu Ad-hoc-Besuchen, erläuterte Brinek. In interdisziplinären Fachgesprächen diskutiere die Volksanwaltschaft dann aufgedeckte Missstände, die Fachkompetenz der Beteiligten sei also gesichert, versicherte sie Maria Fekter (V).
Um Verbesserungen wirklich anzustoßen, sei die Präventivprüfung absolut notwendig. Denn vielfach nehme die Politik Gesetzesänderungen, die von der Volksanwaltschaft infolge ihrer nachprüfenden Kontrolle gefordert werden, nicht auf, bestätigten Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer die Kritik Daniela Musiols (G). Sie monierte, der Gesetzgeber sei hier oft säumig. Natürlich wäre eine zügigere Umsetzung der Legislativvorschläge wünschenswert, fügte Fichtenbauer an. Die langjährige Forderung, VertreterInnen der Volksanwaltschaft Rederecht im jeweiligen Landtag zu geben, ziele vor allem darauf ab, die Ergebnisse der OPCAT-Prüfungen möglichst vor Ort zu diskutieren, präzisierte dieses Anliegen Kräuter in Richtung Johann Hell (S).
Bei ihren Wirkungszielen hält die Volksanwaltschaft unter anderem fest, ohne das Beschwerdeaufkommen steuern zu können, werde versucht, eine ausgewogene gendergemäße Verteilung von Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern zu erreichen. Erneut hätten sich bei den Sprechtagen im Vorjahr beträchtlich mehr Männer als Frauen an die Ombudsstelle gewandt, beschrieb Gertrude Brinek Abgeordnetem Norbert Sieber (V) den Hintergrund dieser Zielsetzung. Neben den Sprechtagen als direkte Anlaufmöglichkeit, bei der auch übergreifend Probleme bestimmter Personengruppen identifiziert werden können, setze die Volksanwaltschaft deswegen auf eine Intensivierung der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Eine Schiene dafür sei Social Media, wobei dies nicht die bewährte Praxis der Sprechtage einschränke, versicherte Brinek Asdin El Habbassi und Gertrude Aubauer (beide V). Erhofft wird vielmehr, verstärkt auch jüngere Menschen über ihre Bürgerrechte informieren zu können. Als Sitz des Generalsekretariats vom Internationalen Ombudsman Institute (IOI) arbeite die Volksanwaltschaft zudem intensiv an der Stärkung der unabhängigen Verwaltungskontrolle weltweit, gerade auch im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit, erfuhr Petra Bayer (S) von Günther Kräuter.
Die Kooperation mit den Volksanwaltschaften der Länder, angesprochen von Carmen Gartelgruber (F), bezeichnete Kräuter als sehr gut. Ähnlich positiv gestalte sich die Zusammenarbeit mit dem ORF, erfuhr Johann Hechtl (S), der sich konkret nach dem Erfolg der Sendung "Bürgeranwalt" erkundigte. Das Sendeformat trage nicht nur zur Bekanntheitssteigerung der Volksanwaltschaft bei, es fördere auch die Bewusstseinsbildung über gesellschaftliche Problemfelder, unterstrich der Volksanwalt.
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