Brinek: Braucht man für Alarmanlage Bauanzeige?

30. Jänner 2012

Etliche Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Groß-Enzersdorf wollten sich eine solch gute Gelegenheit nicht entgehen lassen - Gleich zwei Förderungen konnten beantragt werden, um den Schutz seines Eigenheims zu erhöhen. Sowohl das Land Niederösterreich als auch die Gemeinde förderten den Einbau von Sicherheitstüren, Alarmanlagen und Ähnlichem. Mit Verärgerung reagierten allerdings die Betroffenen, als dann plötzlich eine Bauanzeige gefordert wurde.

Sie denken daran, die Sicherheit Ihrer Wohnung oder Ihres Eigenheimes zu verbessern und planen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl? Sie können diese Förderung nutzen, wenn Sie eine Alarmanlage, Video-Überwachungsanlage, eine Sicherheitstür oder Sicherheitsfenster einbauen wollen“. 

Mit diesen Worten bewarb das Land Niederösterreich eine Förderung für sicheres Wohnen. Wenn diese bewilligt wurde, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger von Groß-Enzersdorf den Einbau der Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich von der Gemeinde fördern lassen. Die verlangte vor der Auszahlung der 200 Euro Fördergeld allerdings eine Bauanzeige, die sich einer der Betroffenen, auch nach der Lektüre der niederösterreichischen Bauordnung nicht erklären konnte und sich diesbezüglich an die Volksanwaltschaft wandte.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek forderte umgehend von der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf eine Stellungnahme zu dieser Vorgehensweise bzw. auch eine Aufstellung darüber, in wie vielen Fällen eine solche Bauanzeige verlangt wurde. Aus der Antwort des Bürgermeisters resultierte, dass insgesamt 46 Personen eine Bauanzeige vorgeschrieben wurde – weil das im Antragsformular des Landes so vorgesehen war.

Nach Überprüfung durch die Volksanwaltschaft konnte rasch die Korrektur des missverständlichen Formulars beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung erwirkt werden. Geklärt wurde, dass die Installation einer Alarmanlage ohne Umbaumaßnahmen weder bewilligungsbedürftig noch anzeigepflichtig ist. Zudem regte die Volksanwaltschaft an, den Bürgerinnen und Bürgern die zu Unrecht entstandenen Kosten der Bauanzeige zurückzuerstatten.

Dieser Anregung kam die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf schließlich nach, und bot den 46 Betroffenen eine Rücküberweisung dieser Kosten an – wovon ein Großteil der Geschädigten auch Gebraucht gemacht hat.