Bienensterben: Verbot von Neonicotinoiden zulässig
Der Nationalrat hat am 5. Juli 2013 das Verbot von für das Bienensterben verantwortlich gemachten Neonicotinoiden beschlossen. Das Gesetz tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft und gilt für drei Jahre. Die Volksanwaltschaft hatte sich in die vorausgehende intensive Debatte rund um das Thema Bienensterben eingebracht. Sie übergab dem Nationalrat eine umfassende Stellungnahme zur Petition zum Thema „Neonicotinoide in Österreich verbieten“. Diese wurde im Petitionsausschuss am 5. Juni 2013 diskutiert.
In der Stellungnahme stellte die Volksanwaltschaft fest, dass ein gesetzliches Verbot von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe aus der Gruppe Neonicotinoide enthalten, auf nationaler Ebene sowohl zulässig als auch sachlich gerechtfertigt ist. Die Volksanwaltschaft verwies auf den europarechtlichen Rahmen, der es EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, bestimmte Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Dabei hielt sie fest, dass die prinzipielle Genehmigung von Wirkstoffen wie Neonicotinoiden für Pflanzenschutzmittel auf europäischer Ebene geregelt wird - die Entscheidung, ob derartige Pflanzenschutzmittel zugelassen und in Verkehr gebracht werden, jedoch bei den Mitgliedsstaaten angesiedelt ist. Nach der entsprechenden EG-Verordnung sind dabei die Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels auf Honigbienen zu berücksichtigen.
Das heißt, dass Mitgliedsstaaten die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels jederzeit ändern können, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass sich dieses schädlich auf die Gesundheit von Mensch oder Tier auswirkt. Aus diesem Grund, und vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben, spricht nach Auffassung der Volksanwaltschaft nichts gegen ein nationales Verbot von Neonicotinoiden durch den Gesetzgeber.