Beratungsstelle für Trennungsfolgen
Immer mehr Paare und Eltern wenden sich nach einer Trennung bzw. Scheidung an die Volksanwaltschaft, weil es Probleme mit der Obsorge der Kinder oder dem Unterhalt gibt. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur APA fordert die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek die Einrichtung von Beratungsstellen für die Folgen von Trennungen.
„Für Paare mit Kindern sollte diese Beratung verpflichtend sein, für alle anderen freiwillig“, erklärt Brinek. Um der Lebensrealität in Österreich gerecht zu werden, sollten nicht nur Ehepaare, sondern auch Lebensgemeinschaften von diesem neuen Konzept erfasst werden. Die Beratungsstelle könnte laut Brinek bei der Jugendwohlfahrt angesiedelt werden, da sich diese bereits um das Wohl von betroffenen Kindern kümmert. „Dafür ist es aber sicher notwendig, die Jugendwohlfahrt sowohl finanziell als auch personell aufzustocken und Experten verschiedener Fachrichtungen hinzuzuziehen“, sagt Brinek.
Die Volksanwältin will durch die neuen Beratungsstellen auch die Gerichte entlasten und überlange Verfahren verhindern. „Jede Verzögerung von gerichtlichen Entscheidungen über Obsorge oder Unterhalt trifft vor allem die Kinder“, so die Volksanwältin. Brinek möchte aber nicht die bereits überlasteten Gerichte kritisieren, sondern sieht die neue Infrastruktur als eine notwendige arbeitsteilige Professionalisierung. „Es ist nicht die Aufgabe von Richtern, als Mediatoren oder Psychologen tätig zu sein.“
Die Volksanwaltschaft behandelt zahlreiche Fragen zu Unterhaltsproblemen, auch wenn keine Kinder betroffen sind. Dabei sind nicht nur Frauen von finanziellen Problemen betroffen, sondern auch Männer. "Trennung tun finanziell weh. Vor allem Frauen haben dann oft zu wenig zum Leben und zuviel zum Sterben", fordert Brinek Frauen auf, Unterhaltsansprüche auch vor Gericht zu erstreiten. Aber auch Männer können in Armut geraten, wenn sie für Frau und Kinder aufkommen.
Brinek streicht hervor, dass Frauen einem geringerem Armutsrisiko ausgesetzt sind, wenn sie sich durch eine Erwerbstätigkeit selbst erhalten können. Im Fall einer Trennung oder Scheidung sind sie dann nicht auf den Unterhalt oder die Pension des Mannes angewiesen. Das kommt aber nicht nur den Frauen zugute: „Männer sollten im gemeinsamen Haushalt Pflichten übernehmen und ihre Partnerin oder Ehefrau in deren Berufstätigkeit unterstützen. Schließlich müssen sie im Fall einer Trennung dann weniger Unterhalt zahlen“, so Brinek abschließend.