Belästigung der Nachbarschaft durch Abfallentsorgungsbetrieb
An die Volksanwaltschaft wandte sich eine Beschwerdeführerin aus Graz. Sie und andere Anwohner seien beeinträchtigt von den Lärm- und Geruchsemissionen einer Abfallentsorgungsfirma am anderen Murufer, wo man im 24-Stunden-Betrieb arbeite. Die Geruchsbelästigung sei teilweise so arg, dass man im Sommer nicht draußen sitzen könne. Plastikflaschen machten beim Zerdrücktwerden auch nachts explosionsartige Geräusche und Fliegenschwärme träten in großen Massen auf.
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung als Abfallwirtschaftsbehörde entsandte keinen Vertreter zur Diskussion in den ORF und das, obwohl es der Hauptadressat der Volksanwaltschaft in dieser Angelegenheit ist. Immerhin dürfte bei der Behörde seit dem Einschreiten der Volksanwaltschaft einiges in Bewegung geraten sein, nachdem die Anwohner zuvor lange Zeit hingehalten worden waren.
Bei der Abfallentsorgungsfirma will man indessen nicht als Störfaktor wahrgenommen werden und gibt zu Protokoll, dass man alles tue, damit sich die Situation bessere. Auch seien bereits Investitionen zur Lärmverminderung vorgenommen worden. Eine natürliche Lärmbarriere sei leider im Zuge der Errichtung des Murkraftwerks weggefallen, da man Bäume gefällt habe.
Beim Lokalaugenschein im Jänner 2019 wurden keine schweren Mängel festgestellt und auch keine Auflagenverstöße, sondern nur „deutlicher Anlagengeruch“. Der lärmtechnische Sachverständige führte danach von der Behörde beauftragte Messungen durch und kam zu dem Ergebnis, dass sowohl die Abfallentsorgungsfirma als auch ein Nachbarbetrieb, für den der Magistrat Graz als Gewerbebehörde zuständig ist, für erhebliche Lärmpegelspitzen verantwortlich seien. Ob der Lärm gesundheitsschädigend ist, wird der Amtsarzt erst entscheiden.
Den Anwohnern wäre am liebsten, dass die Abfallentsorgungsfirma den Betrieb während der Nachtstunden, der erst 2016 genehmigt wurde, wieder einstellt. Dazu sieht man sich in dem Unternehmen aufgrund bestehender Verträge jedoch außer Stande. Aber nicht nur die Abfallentsorgungsfirma, sondern auch noch ein zweiter Betrieb in dem Gewerbegebiet, der ebenfalls ein Lärmemittent ist, sagte Verbesserungen zu.
Volksanwalt Rosenkranz begrüßte, dass sich ein Vertreter des Unternehmens der Fernsehdiskussion stellte, zumal der Ansprechpartner für die Volksanwaltschaft ja das Amt der Landesregierung wäre. „Sollte der Amtsarzt eine Gesundheitsschädlichkeit des emittierten Lärms feststellen, muss die Lage ohnehin völlig neu bewertet werden“, so der Volksanwalt. Er hofft auch, dass sich die für den einen Betrieb zuständige Abfallwirtschaftsbehörde und für den anderen Betrieb zuständige Gewerbebehörde bei der künftigen Vorgangsweise abstimmen.
Nachgefragt: Wasser mit ungeklärtem Schicksal
Eine Lokalbesitzerin in Wien 19 erhielt für ihre Wasserkosten 2016 eine Jahresabrechnung von 50.000 Euro. Bereits im Mai 2019 hatte der damalige Volksanwalt Peter Fichtenbauer die Angelegenheit in der Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert. Je die Hälfte davon sollte die Beschwerdeführerin für den Wasserbezug und die Abwasserkosten bezahlen. Gemessen wurde laut Zähler eine Menge von 13.000 Kubikmetern Wasser. Damit könnte man im Döblinger Bad das Sportbecken 23-mal befüllen.
Der Wasserzähler wurde vom Eichamt geprüft und für in Ordnung befunden. Wo das viele Wasser hin verschwunden ist, können andererseits selbst die Experten nicht erklären, hätte doch ein kleiner See entstehen müssen. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass es ohne rechtliche Bedeutung sei, „welches Schicksal die Wassermenge [nach ihrer Entnahme, Anm.] erleidet. Inzwischen teilte die MA 31 („Wiener Wasser“) schriftlich mit, dass man auf die Hälfte des in Rechnung gestellten Betrages verzichte. Die andere Hälfte solle die Geschädigte doch bei ihrer Versicherung einreichen.
Volksanwalt Walter Rosenkranz zeigte sich mit dieser Lösung trotzdem nicht vollends zufrieden. Aufgrund des mysteriösen Verschwindens des Wassers wäre seitens der MA 31 nämlich auch eine Nachsicht „wegen Unbilligkeit“ des gesamten Betrags möglich gewesen.
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