Behörde bestimmt über Trauungsort

2. März 2019

Das Standesamt der Stadt Graz bietet derzeit lediglich zehn Örtlichkeiten für Trauungen außerhalb der Amtsräume an. Da die Stadt Graz mit der privaten Agentur „Ivents“ einen Rahmenvertrag geschlossen hat, müssen sowohl Brautpaare als auch Anbieter von Räumlichkeiten diese Agentur in Anspruch nehmen. Das derzeitige Angebot bedeutet für Brautpaare neben den Gebühren am Standesamt in der Höhe von rund 435 Euro Zusatzkosten für die dreistündige Miete der Räumlichkeiten von zumindest 1.090 bis 3.000 Euro.

Ein steirisches Ehepaar wollte im vergangenen Jahr heiratswilligen Paaren eine weitere Hochzeitslokalität in exquisitem Rahmen ermöglichen. Es revitalisierte die Sektkellerei Kleinoschegg in Graz Gösting. Mit Blick zur Burgruine Gösting und über ganz Graz stimmt nicht nur das Ambiente sondern auch die Infrastruktur mit ausreichend Park- und Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste sowie Räumlichkeiten für jede Bankettgröße.

Im Jänner 2018 trat das Unternehmerpaar daher an die Agentur „Ivents“ heran. Die Leiterin des Standesamtes Graz und ein Agenturvertreter besichtigten am 4. Juni 2018 gemeinsam die neue Örtlichkeit. Dabei sei das Angebot als geeignet und ansprechend gelobt worden. Dennoch erging am 10. Juli 2018 per E-Mail eine Absage. Begründet wurde dies mit der derzeit stattfindenden Prüfung zur Abwicklung von Exklusivtrauungen. Seither wartet das Unternehmerpaar vergeblich auf ein Ergebnis und bat daher die Volksanwaltschaft um Hilfe.

Volksanwalt Fichtenbauer: "Derzeit gibt es in Graz kein transparentes System zur Bewilligung von externen Trauungsorten. Das bestehende System ist zudem nicht nur teuer für die Brautpaare und schränkt deren Wahlfreiheit ein, sondern begünstigt die bereits durch die Agentur aufgenommenen Anbieter von Hochzeitsörtlichkeiten." Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die „Zwischenschaltung“ einer privaten Agentur, so Fichtenbauer weiter. Mittlerweile versprach der Bürgermeister von Graz dem Unternehmerpaar persönlich, sich dieser Sache anzunehmen.

Nachgefragt: Zusatzkosten für Hochzeiten in Graz

Im Mai vergangenen Jahres befasst sich die Volksanwaltschaft mit folgendem Fall: Wer in Graz außerhalb des Standesamtes heiraten will, muss neben den gesetzlich vorgesehenen Gebühren auch einen Vertrag mit einer bestimmten Eventagentur abschließen. Ein Paar, das seine Hochzeit in der Orangerie plante, wollte diese Zahlung von 460 Euro nicht akzeptieren und wandte sich an Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

In der Studiodiskussion sagte Fichtenbauer, dass eine Rechtsgrundlage für die Forderung der Stadt Graz fehle. "Das Standesamt ist eine Behörde und daher dem so genannten Legalitätsprinzip verpflichtet. Dies bedeutet, dass sie ohne Rechtsgrundlage nicht handeln darf. Ebenso ist bedenklich, dass die Stadt Graz als Partner für Hochzeitsveranstaltungen nur eine bestimmte Agentur zulasse", so der Volksanwalt.

Im Verfahren sprach der Magistrat Graz dem jungen Paar die Parteienstellung ab. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) bestätigte die Sicht des Brautpaares: Es habe sehr wohl ein berechtigtes Interesse und daher Parteienstellung. Diese Sichtweise teilte die Stadt Graz nicht, denn mittlerweile liege in dieser Sache bereits ein höchstrichterliches Erkenntnis auf: Gegen die Erkenntnis des LVwG Steiermark erhob der Bürgermeister der Stadt Graz eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Der VwGH gab der außerordentlichen Revision statt und hob das angefochtene Erkenntnis des LVwG Steiermark wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis fest, dass die Behörde Angebote für Trauungsorte außerhalb der Amtsräume vorsehen könne, eine Parteistellung der Brautleute dadurch jedoch nicht abgeleitet werden könne.

Eine Erkenntnis, die Volksanwalt Fichtenbauer nicht teilt. Gleichwohl hinterfragte Fichtenbauer neben diesem Erkenntnis auch andere fragwürdige Entscheidungen des VwGH.