Barrierefreier Zugang zur Pfarrkirche Kufstein St. Vitus

20. Februar 2021

Ein steiles Stück Kopfsteinpflaster mit sechs Höhenmetern und siebzehn Prozent Steigung führt zur Kufsteiner St. Vitus-Kirche. Viele Bürger fordern an jener Stelle einen Aufzug, um Behinderten oder Gebrechlichen den Zugang zur Kirche zu ermöglichen. Das Denkmalamt habe jedoch alle bisherigen Vorschläge abgelehnt.

Laut dem Kufsteiner Bürgermeister sei man im Zuge erster Grabungsarbeiten auf verschiedene denkmalschützenswerte Fundstücke gestoßen, sodass die Kosten schließlich explodiert wären, darum hätte man das Projekt an dieser Stelle abgebrochen. Derzeit gebe es eine Lösung, bei der man im Rathaus bis zur Ebene des Pfarrhofs mit dem Lift fahren und dann noch einen Treppenlift nehmen müsse. Diesen könne jedoch nur verwenden, wer zuvor von der Gemeinde einen Chip erhalten hätte.

Für Volksanwalt Walter Rosenkranz geht es in der Causa nicht nur um eine Angelegenheit des Denkmalamts, für das er prüfzuständig ist, sondern auch um die Menschenrechte: „Was ist, wenn etwa am Wochenende ein Tourist im Rollstuhl zur Kirche gelangen möchte und keinen Chip der Gemeinde hat?“, stellte der Volksanwalt in der Sendung eine Frage in den Raum. Was die Betroffenen nicht verstünden, sei auch die lange Dauer, seit erstmals ein Projekt zur Herstellung der Barrierefreiheit eingereicht worden sei.

Der Landeskonservator für Tirol sagte in der Sendung „Bürgeranwalt“, dass sich das Bundesdenkmalamt (BDA) immer gesprächsbereit gezeigt habe. Nach einem Wettbewerb sei sogar ein Schacht aufwendig und teuer archäologisch geborgen, und denkmalfachlich freigegeben worden. Das Projekt sei dann jedoch nicht mehr weiterverfolgt worden. Allein zwischen 2018 und 2020 habe das BDA bei fünfzig Projekten die Frage der Barrierefreiheit miterledigt und alle genehmigt. Auch das zeige, dass das BDA dieses Thema ernst nehme. Die lange Dauer im vorliegenden Fall sei auch auf die Komplexität des Sachverhalts zurückzuführen. Dass es drei verschiedene Projektanträge gegeben habe, könne man nicht dem BDA anlasten.

Volksanwalt Rosenkranz schlug resümierend vor, dass sich alle Beteiligten, nämlich Denkmalamt, Stadtgemeinde Kufstein und Pfarre St. Vitus– ob in Corona-Zeiten nur virtuell oder tatsächlich physisch – absprechen sollten, und mit gutem Willen zu einer Lösung finden könnten.

 

Nachgefragt: Borkenkäfer

Im Oktober 2019 berichtete die Sendung „Bürgeranwalt“ über die Probleme im Mühl- und Waldviertel mit dem Borkenkäfer, der sich aufgrund von steigenden Temperaturen und zunehmenden Wassermangels rasend vermehrt und vor allem Fichtenwälder befallen habe. Kleinlandwirte seien mit dem Wegräumen befallener Bäume nicht nachgekommen und hatten auch über mangelnde Hilfe geklagt. Landwirtschaftsministerium und das angefragte Land Niederösterreich wiesen den Vorwurf von sich, es gebe sehr wohl Unterstützungen. Volksanwalt Walter Rosenkranz ging es um eine Harmonisierung der Hilfestellung in allen Bundesländern. Achtzig Prozent Förderung des Landes Niederösterreich für die Wiederaufforstung befallener Flächen wären zwar viel, manche Kleinlandwirte könnten sich aber auch die verbleibenden zwanzig Prozent Eigenfinanzierung nicht selbst leisten.

Inzwischen wurde am 7. Juli 2020 im Parlament das Waldfonds-Gesetz beschlossen. Dieser Waldfonds ist mit 350 Millionen Euro dotiert. Seit 1. Februar 2021 könnten sechs der zehn Maßnahmen zur Entwicklung klimafitter Wälder aus dem Waldfonds beantragt werden. Volksanwalt Walter Rosenkranz bezeichnete das neue Bundesgesetz, das zu einer einheitlichen Handhabung führte, als positiv: „Wichtig ist, dass die Fondsgelder jetzt auch bei den Betroffenen ankommen: Gefragt sind als erste Ansprechpartner die Bezirksbauernkammern und Forstabteilungen der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, welche Betroffene bürgernah und serviceorientiert über die Fördermöglichkeiten beraten sollen.“