BRINEK: AUTOHAUS IM WOHNGEBIET VERÄRGERT ANRAINER

14. Juni 2011

 

GERTRUDE BRINEK: ORF-SENDUNG BÜRGERANWALT VOM 11.06.2011

 

Ein Autohaus im Wohngebiet verärgert Anrainer 

Anrainer eines großen Autohauses in Wiener Neustadt laufen Sturm gegen einen neuerlichen Ausbau des Betriebes. Bereits in Bau befindet sich eine große Halle direkt an der Grenze zu den Einfamilienhäusern, die baubehördliche Bewilligung fehlt. Auch ein Autoabstellplatz wurde auf den benachbarten Grundstücken bewilligungslos errichtet. Volksanwältin Brinek kritisiert die zuständigen Behörden. Zwar wurde vom Magistrat Wiener Neustadt ein Baueinstellungsauftrag erlassen, jedoch zu einem Zeitpunkt als die Bauarbeiten für das Gebäude bereits weit fortgeschritten waren. Aus Sicht der Volksanwaltschaft wäre für Gebäude, die ohne Baubewilligung oder Bauanzeige errichtet wurden, ein Abbruchauftrag zu erteilen bzw. die Herstellung des ursprünglichen Zustandes zu verfügen. Volksanwältin Brinek dazu: "Sowohl der Parkplatz als auch die Halle sind bei derzeitiger Widmung nicht zulässig. Ich fordere die umgehende Beseitigung des Parkplatzes und eine baubehördliche Überprüfung der Halle."

 

 

Ein Stadion sorgt für Anrainerbeschwerden

Der Fußballverein von Rehberg bei Krems spielt recht erfolgreich in der niederösterreichischen Gebietsliga und hat viele Fans. Die Anrainer fühlen sich an Spieltagen massiv beeinträchtigt. Ein bereits 2003 bewilligtes Gebäude, das ursprünglich als Lagerstätte für Trainingsutensilien dienen sollte, wird mittlerweile als VIP-Klubgebäude mit Gastronomieangebot genützt. Die Feste würden noch Stunden nach Beendigung der Spiele abgehalten und die Lärmbelästigung oftmals bis Mitternacht anhalten. Auch das durch die Ausweitung des Sportplatzes entstandene Verkehrsproblem sei ungelöst und Anrainer könnten an Spieltagen gar nicht zu ihren Grundstücken gelangen, da alles zugeparkt sei. Volksanwältin Brinek kritisiert, dass die Rechte der Anrainer überhaupt nicht berücksichtigt wurden und fordert die Behörde auf, den betroffenen Anrainern den Baubewilligungsbescheid zuzustellen, sodass die Einwendungen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus regt sie eine Überprüfung der Nutzung des VIP-Gebäudes und des Gastgewerbebetriebes an. Brinek dazu: "Keiner der Anrainer spricht sich prinzipiell gegen diese Sportstätte aus. Mit dem Erlass einer entsprechenden Platzordnung und einem begleitenden Verkehrskonzept könnte man viele Probleme lösen."