Ausweitung der Prüfkompetenz gefordert

27. August 2014

Die Volksanwaltschaft hat nach wie vor kein Mandat für eine Prüftätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Dadurch ist die Kontrolle über die kommunale Daseinsvorsorge wie die Gas- oder Elektrizitätsversorgung stark eingeschränkt und in vielen Fällen kein effektiver Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Volksanwaltschaft fordert daher eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenz. So wie der Rechnungshof sollte auch sie neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, prüfen können.