Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft - Falsche Auskunft bei Beantragung eines neuen Reisepasses
Ein in der Schweiz lebender Österreicher nutzte seinen zweiwöchigen Osterurlaub in Klagenfurt dazu, um seinen Reisepass zu verlängern. Im Vorfeld hatte sich bereits seine Lebensgefährtin beim Passamt in Klagenfurt über die erforderlichen Unterlagen informiert.
Auf dem Passamt wurden schließlich andere, zusätzliche Unterlagen verlangt. Die Behörde forderte trotz Vorlage des alten Reisepasses und der Kopie der Geburtsurkunde einen Staatsbürgerschaftsnachweis sowie das Original der Geburtsurkunde. Zudem empfand der Antragssteller den Tonfall der Beamtin als sehr unhöflich. Verwirrt über die gegensätzlichen Aussagen, kontaktierte der Kärntner die Behörde erneut telefonisch. Seine Nachfrage ergab, dass die erste Auskunft korrekt sei.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen des Passamtes in Klagenfurt wandte sich der Beschwerdeführer an das BMI. Das Ministerium bestätigte ihm, dass der aktuell gültige Reisepass als Staatsbürgerschaftsnachweis gilt. Daraufhin wandte sich der Mann mit einer Beschwerde über falsche Auskünfte und unfreundliches Verhalten einer Mitarbeiterin der Stadt Klagenfurt an die Volksanwaltschaft.
Das BMI teilte in seiner Stellungnahme mit, dass aufgrund des vorgelegten alten Reisepasses die Vorlage anderer Dokumente nicht erforderlich gewesen wäre. Aus diesem Grund wurde die Behörde über die richtige Vorgangsweise informiert. Das BMI bedauerte auch, dass das Verhalten der Mitarbeiterin als unfreundlich empfunden wurde.
Die Volksanwaltschaft kritisierte die falsche Auskunft und das unfreundliche Verhalten, begrüßt jedoch, dass das BMI die Behörde über die korrekte Vorgangsweise informierte.