Aufenthaltsstatus nach jahrelanger, inkorrekter Ausstellung von Konventionsreisepass unklar
Der seit über 50 Jahren in Wels ansässige Beschwerdeführer trat im Juni 2015 an die Volksanwaltschaft heran, nachdem sein Antrag auf Erneuerung des Konventionsreisepasses vom BFA verweigert wurde.
Obwohl der Mann kein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, hatte ihm das Polizeikommissariat fälschlicherweise über Jahrzehnte hinweg einen Konventionsreisepass ausgestellt. Dieses Reisedokument ist allerdings nach dem Asylgesetz anerkannten Flüchtlingen vorbehalten. Durch einen Wechsel in der Behördenzuständigkeit wurde dieser Fehler nun aufgedeckt.
Das BFA hatte erhoben, dass der Mann weder den Status eines Asylberechtigten noch einen Aufenthaltstitel für Österreich hat. Aus diesem Grund wurde ihm empfohlen, Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und in der Folge eines Fremdenpasses zu stellen. Zu Letzterem wurde dem Mann jedoch ein veraltetes Formular übergeben, und auch im weiteren Verfahren stellten sich Probleme ein.
Nach der Anfrage durch die Volksanwaltschaft bestätigte das zuständige Bundesministerium für Inneres (BMI), dass die Erteilung und Verlängerung des Konventionsreisepasses tatsächlich über Jahre hinweg nicht rechtsrichtig erfolgten und eine Verlängerung oder Ausstellung eines anderen Reisedokuments zumindest derzeit unzulässig wären. Alle Erteilungsvoraussetzungen in der Angelegenheit des Betroffenen sollen jedoch neu geprüft werden. Zudem wurde seitens des BMI betont, dass der Fall des staatenlosen Welsers als Sonderfall verstanden wird und man sich schnellstmöglich um die Ausstellung eines entsprechenden Aufenthaltstitels bemühen werde.
Die Volksanwaltschaft hält fest, dass eine Lösung in diesem außergewöhnlichen Fall dringend nötig ist und begrüßt die signalisierte Bereitschaft des BMI, dem Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen. Für den Welser bedeutet die Situation aber, dass er, trotzdem er seit seiner Geburt in Österreich lebt, zur „Legalisierung“ seines Aufenthaltes entsprechende Anträge stellen und auf eine rasche Erledigung der Verfahren hoffen muss.