Arbeitslosenbonus: Volksanwaltschaft erreicht Nachzahlung für Arbeitslose in Schulungen und beruflicher Rehabilitation

20. Jänner 2021

Viele Menschen, die in Zeiten der Corona-Pandemie arbeitslos geworden sind, haben im Frühjahr als „Arbeitslosenbonus“ eine Einmalzahlung von 450 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe bekommen. Wer aber nichts bekommen hat, sind viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Kursen bzw. an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. „Sie sind ebenso schuldlos an ihrer Situation wie andere, die wegen der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, und sie brauchen die finanzielle Unterstützung ebenso dringend. Aber wegen technischer Details sind sie um den Arbeitslosenbonus umgefallen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Die Volksanwaltschaft hat damit das Arbeitsministerium konfrontiert und nun eine erfreuliche Antwort bekommen, so Achitz: „Das Ministerium sichert zu, dass die Betroffenen nicht nur bei der nächsten ‚Einmalzahlung‘ berücksichtigt werden. Sie bekommen auch nachträglich den Arbeitslosenbonus für das Frühjahr überwiesen.“

Der Hintergrund: Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erhalten eine „Deckung des Lebensunterhalts“ (DLU), wenn ihr Arbeitslosengeld bzw. ihre Notstandshilfe einen bestimmten Betrag unterschreitet. In den Bestimmungen zum Arbeitslosenbonus war die 450-Euro-Einmalzahlung aber nur für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe vorgesehen, nicht aber für DLU-Bezieherinnen und DLU-Bezieher. Das hat zu großem Unverständnis bei den Betroffenen geführt, die in denselben Kursen sitzen, monatlich dieselbe Summe vom AMS erhalten, mit dem einzigen Unterschied, dass es sich rechtlich einmal um Arbeitslosengeld und einmal um die DLU handelt. Achitz: „Die einen brauchen das Geld aber ebenso dringend wie die anderen.“

Das Arbeitsministerium hat der Volksanwaltschaft mitgeteilt, dass die für eine Auszahlung notwendige Gesetzesänderung bereits beschlossen wurde und rückwirkend gilt. Das bedeutet, dass die Betroffenen die Einmalzahlung für das Frühjahr nachbezahlt bekommen werden.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.