Anrainer fordern zugesagten öffentlichen Durchgang ein

21. Dezember 2019

Ein Verbindungsweg in Wien Döbling wurde bereits vor Jahren von der Bezirksvorstehung versprochen, aber nie umgesetzt. Da die Baubehörde der Stadt Wien trotz zahlreicher Beschwerden tatenlos zusieht, wie diese als öffentlicher Durchgang gewidmeten Fläche sukzessive bebaut und versperrt wird, wandten sich Vertreterinnen und Vertreter einer Bürgerinitiative an Volksanwalt Werner Amon.

Über 30 Jahre lang nutzte die Öffentlichkeit einen Durchgang zwischen der Gallmeyergasse und der Klabundgasse in Wien Döbling, bis die Stadt Wien die beiden Grundstücke links und rechts davon verkaufte. Auf Drängen der Anrainerinnen und Anrainer wurde im Flächenwidmungsplan daher eine vier Meter breite Fläche als öffentlicher Durchgang gewidmet. Zusätzlich wurde mit den Käufern ausdrücklich ein Wegerecht vereinbart. Dieses wurde auch im Grundbuch eingetragen.

In der Realität befinden sich jetzt auf dem gewidmeten öffentlichen Weg kleine Mauern, versperrte Gartentüren und Zäune. Die Grünfläche wurde teilweise in die Privatgärten der im Erdgeschoß liegenden Wohnungen einbezogen. Trotz der Proteste und Anzeigen tolerierte die Baubehörde der Stadt Wien die sukzessive Verbauung und Sperre der für den öffentlichen Durchgang vorgesehenen Fläche über Jahre hinweg.

Volksanwalt Werner Amon fordert die zuständigen Stellen auf, Ihre Zusagen einzuhalten. In der Diskussion mit dem Döblinger Bezirksvorsteher und Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative beim ORF Bürgeranwalt kritisiert der Volksanwalt das Vorgehen der Stadt Wien: „Die Bürger werden im Kreis geschickt. Der Weg ist im Flächenwidmungsplan ausdrücklich vorgesehen, der Bauträger hat sich verpflichtet den Weg zu dulden und hat darüber hinaus zu garantieren, dass er begehbar ist. Hier wird aber abgesperrt. So kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen“.

Laut Baubehörde habe man im Zuge des Baubewilligungsverfahrens darauf geachtet, dass keine Bauwerke errichtet werden, die einer späteren Realisierung des Durchgangs im Wege stehen. Für einige nicht bewilligte Einfriedungen und Stützmauern wurden Verfahren zur Einleitung eines Abtragungsauftrages eingeleitet. Es liege nun an der Bezirksvertretung den Ausbau des öffentlichen Durchgangs zu beschließen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Der Döblinger Bezirksvorsteher zeigte sich in der Sendung gesprächsbereit und sagte eine weitere Prüfung zu.