Angehörige nicht verständigt – Bestattung im Armengrab

7. November 2015

Die Angehörigen reagierten entsetzt. Ihrem Wunsch nach einer würdigen Beisetzung im Familiengrab am Jedleseer Friedhof war mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

Volksanwältin Brinek nahm diesen tragischen Vorfall zum Anlass, nachzuforschen, wie viele ähnlich gelagerte Fälle es in Wien gibt und wie man künftig den Angehörigen dieses Leid ersparen kann. „Betroffene Angehörige wenden sich immer wieder an die Volksanwaltschaft. Meines Erachtens kann wenigstens in einigen Fällen diese dramatische Situation vermieden werden, wenn das Gesundheitsamt, das eine Bestattung veranlassen muss, Zugriff auf das zentrale Personenstandsregister erhält. Somit könnten zumindest Eltern oder Ehepartner ausgeforscht und über das Ableben ihrer Angehörigen informiert werden.“ Die Volksanwaltschaft plant eine entsprechende Empfehlung an den Wiener Landtag, diese Möglichkeit zu schaffen.

 

Grabstelle der Mutter aufgelassen

Eine Wienerin wendet sich empört an die Volksanwaltschaft: Als sie im Frühjahr 2015 das Grab ihrer Mutter am Dornbacher Friedhof besuchte, musste sie feststellen, dass der wertvolle Grabstein aus Marmor und diverser Grabschmuck entfernt wurden. Die Betroffene war davon ausgegangen, dass sie ein aufrechtes Benützungsrecht habe, sollte doch eines Tages in diesem Familiengrab auch ihre letzte Ruhestätte sein.

Aus Anlass des Ablebens ihrer Mutter 1993 hat sie die besagte Grabstelle erworben. Das Grab wurde mit einer Einfassung und einem Grabstein aus Marmor-Granit versehen. Diverser Grabschmuck und auch der Jahreszeit entsprechende Bepflanzung zierten die Grabstelle. Daher war sie völlig überrascht, als sie die letzte Ruhestätte ihrer Mutter völlig leer geräumt vorfinden musste. Sie hätte keinerlei Verständigung von der Wiener Friedhofsverwaltung erhalten und auf von ihr vorgelegten Fotos ist weder die vorgeschriebene Kennzeichnung in Form eines Schildes noch das übliche „rote Kreuz“, das Angehörige auf eine Auflassung der Grabstelle hinweisen soll, erkennbar. Auf Nachfrage der Volksanwaltschaft meint die Friedhofsverwaltung, dass die Benützungsberechtigte sehr wohl verständigt worden wäre und das Grab mit dem Schild und der Kennzeichnung versehen worden wäre. Das angefertigte Foto der Verwaltung zeigt jedoch kein Schild, lediglich ein verschwommenes rotes Kreuz ist auf dem Grabstein erkennbar. Volksanwältin Brinek kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Friedhofsverwaltung nicht vollständig ihrer Verständigungsverpflichtung nachgekommen sei: „Das vermeintlich übermittelte Schreiben kann verloren gegangen sein. Auf keinem der vorgelegten Fotos ist die vorgeschriebene Kennzeichnung mittels Schild erkennbar und die Bedeutung des roten Kreuzes ist nicht jedermann bewusst.“ Ebenso kritisiert die Volksanwältin die bald darauf erfolgten Vorschreibungen für die Grabbenützungsgebühren: „Die Schlamperei setzt sich fort. Aus den vorliegenden Schreiben ist nicht eindeutig erkennbar, für welchen Zeitraum welche Gebühr bezahlt werden soll.“ Sie fordert eine transparente Übersicht über die noch zu leistenden Zahlungen und eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden.