Akutschmerz-Journaldienst gestrichen: Volksanwaltschaft prüft
Kräuter/Fichtenbauer: "Schmerzlinderung im AKH hat höchste Priorität"
Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren im Zusammenhang mit der ersatzlosen Streichung des Akutschmerz-Journaldienstes am Wiener AKH ein. Aufgrund der Querschnittmaterie "Gesundheit" und "Wissenschaft" haben sich die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer zur gemeinsamen Prüfung entschlossen.
Kräuter: "Schmerzlinderung im AKH hat höchste Priorität. Seit rund 20 Jahren waren auf Schmerztherapien spezialisierte Ärzte rund um die Uhr für die AKH-weite Behandlung einschließlich der Notfallaufnahme per Funk abrufbereit. Der Journaldienst, der außergewöhnlich stark leidenden Patienten nach schwerwiegenden Eingriffen oder Krebspatienten bei unerträglichen Schmerzen beistand, muss sofort wieder eingerichtet werden."
Laut Stadtverwaltung hätten im Rahmen des Projektes "Universitätsmedizin 2020" die UNI Wien und die Stadt Wien bei einer externen Firma eine Personalbedarfs- und Einsatzplanung beauftragt, deren Thema u.a. auch die Bemessung der Journaldienste sei.
Fichtenbauer dazu: "Was immer bei dieser Expertise das Ergebnis sein mag, die offenbar ohne Einbeziehung des zuständigen Primars und ohne Angabe von Gründen mit 1.1.2014 erfolgte Streichung der Schmerzbekämpfung durch Spezialisten im Akutbereich wird einer Missstandsprüfung unterzogen. Allem Anschein nach dürfte die unverständliche Maßnahme seitens der Medizinischen Universität zu verantworten sein."
Die Volksanwaltschaft wendete sich zur Feststellung der Motive und Hintergründe sowohl an den Spitalserhalter, die Stadt Wien, als auch an die medizinische Universität der Bundeshauptstadt.