Achitz: Volksanwaltschaft unterstützt bei Beschwerden wegen Corona-Strafen

23. Juli 2020

Nachdem der Verfassungsgerichtshof einige Punkte der Corona-Verordnungen aufgehoben hat, wird deutlicher, was sich ohnehin bereits abgezeichnet hat: „Viele Menschen haben Strafen bezahlt, obwohl sie sich nicht rechtswidrig verhalten haben“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, und er wiederholt seine Empfehlung, die er bereits in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ gegeben hatte: „Ersuchen Sie um die Aufhebung Ihrer Strafe! Die Volksanwaltschaft unterstützt dabei gerne.“ Aufgehoben können nur Strafbescheide (Strafverfügung, Straferkenntnis) werden, nicht aber Organstrafmandate, die gleich ohne Verfahren bezahlt wurden.

Die Volksanwaltschaft steht natürlich auch für Beschwerden bei anderen Problemen mit Behörden zur Verfügung, egal ob es um den Familienhärtefonds, Quarantäne oder Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen geht.

Wie man sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft richtet

Die Volksanwaltschaft ist telefonisch, schriftlich und persönlich erreichbar:

  • Telefonisch über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223 oder unter der Telefonnummer (01) 515 05 - 0
  • Per Fax unter der Nummer (01) 515 05-150
  • E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at (Maximalgröße des Anhangs von 5 MB)
  • Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
  • Elektronisches Beschwerdeformular (Login mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur erforderlich)

Mehr Info finden Sie hier.