Abgaben und Gebühren

15. Juni 2010

Wenn Sie Probleme mit Abgaben oder Gebühren haben, können Sie sich an die Volksanwaltschaft wenden. Sie ist zuständig für Beschwerden über das Zustandekommen und die Höhe von Gemeindeabgaben wie Wasser-, Kanal- und Abfallbeseitigungsgebühren, Anschluss- und Aufschließungsgebühren, Interessentenbeiträgen, Ergänzungsabgaben, Verkehrsflächenbeiträge, Grundsteuer, Tourismusabgaben, Orts-, Kur- und Nächtigungstaxen, Zweitwohnsitz- und Ferienwohnungsabgaben, Parkstrafen in Kurzparkzonen und Gebrauchsabgaben.

Auch die Nichtgewährung beantragter Zahlungserleichterungen und die Versagung einer beantragten Nachsicht kann geprüft werden. Ein Fehlverhalten kann vorliegen, wenn sich Gemeinden bei der Einmahnung und Exekution einer rechtsanwaltlichen Vertretung oder eines Inkassobüros bedienen.

Beschwerden über Landes- und Gemeindeabgaben kann die Volksanwaltschaft in allen Bundesländern außer in Tirol und in Vorarlberg prüfen. In diesen beiden Bundesländern sind eigene Landesvolksanwälte bestellt.

 

Für eine Überprüfung Ihrer Beschwerde benötigen wir folgende Angaben:

• Bundesland, betroffene Gemeinde; eventuell Geschäftszahl des Verfahrens

• Mittelbare oder unmittelbare Betroffenheit der die Beschwerde einbringenden Person, Daten des/der Betroffenen

• Schriftverkehr und Bescheid bzw. Lastschriftanzeige (soweit vorhanden)

• Mitteilung, ob gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erhoben wurde sowie Vorlage der Rechtsmittelentscheidung/en

• Bei Beschwerden über die Verfahrensdauer die Angabe, seit wann das Verfahren anhängig ist und was die Behörde bisher unternommen hat

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist kostenlos.

Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, sollte sich der/die Betroffene an die Volksanwaltschaft wenden oder Ihnen eine formlose Vollmacht ausstellen.

Wenn der Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof inhaltlich entschieden hat, kann die Volksanwaltschaft keine Überprüfung mehr vornehmen.